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Überschuldung: Grüne fordern Schutzmaßnahmen für Verbraucher


Gefahr der Überschuldung
Verbraucherschutz fordert bessere Aufklärung

Von dpa
Aktualisiert am 12.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna GallinaVergrößern des Bildes
Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen): Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz fordert bessere Beratungen für Verbraucher. (Quelle: Georg Wendt/dpa/dpa-bilder)

Versteckte Kosten, hohe Zinsen. Kredite können schnell zu Schulden führen – gerade in Zeiten steigender Preise. Hamburg fordert besseren Verbraucherschutz.

Hamburg macht sich bei der an diesem Mittwoch beginnenden Verbraucherschutzministerkonferenz dafür stark, die Schuldnerberatung zu stärken und transparente Obergrenzen für Darlehenszinsen einzuführen. Dazu werde sie bei der Konferenz in Regensburg zwei Beschlussvorschläge vorlegen, sagte Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina (Grüne).

Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, eine Strategie für eine angemessene, verlässliche und zukunftsfeste Aufstellung der derzeit bundesweit über 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vorzulegen.

Gefahr der Überschuldung steigt

"Das Leben ist zuletzt spürbar teurer geworden, die Gefahr der Überschuldung gestiegen", sagte Gallina. Die Schuldnerberatung sollte deshalb weiter ausgebaut und auch auf Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeweitet werden, die noch keinen Anspruch auf eine kostenlose oder kostengünstige Beratung haben. "Außerdem benötigen die Schuldnerberatungen eine solide und zukunftsfeste Finanzierung. Die Finanz- und Inkassowirtschaft sollte an der Finanzierung beteiligt werden."

Auch bei der Vergabe von Darlehen fordert Gallina zielgenaue Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor nachteiligen Verträgen und hohen Kreditkosten. "Die Neufassung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie war ein wichtiger Schritt, um die Selbstbestimmung der Verbraucher zu stärken", sagte sie. Bei der Umsetzung sollte die Bundesregierung die Maßnahmen so zielsicher wie möglich ausgestalten.

Schutz vor Altersdiskriminierung

Transparente Obergrenzen für Darlehenszinsen sollten variabel und produktspezifisch festgesetzt werden. Dabei müsse sich die Marge der Bank an ihren tatsächlichen Kosten orientieren. Auch Zusatzkosten wie Versicherungs- und Vermittlungskosten sollten transparenter ausgewiesen werden.

Zum Schutz vor Altersdiskriminierung soll laut dem Hamburger Beschlussvorschlag zudem die Berücksichtigung des Alters als Indikator für fehlende Bonität untersagt werden. Vielmehr müsse es bei der Kreditwürdigkeitsprüfung stärker um die individuelle Einkommenssituation gehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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