Mit Ausnahmen EU beschließt Obergrenze für Bargeld
In Deutschland gilt vielen Menschen nur Bares als Wahres. Jetzt hat die EU eine Obergrenze für Bezahlungen mit Bargeld beschlossen.
Die Europäische Union hat eine Bargeldobergrenze beschlossen. Die Mitgliedstaaten einigten sich am Donnerstag in Brüssel auf eine Grenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen sowie weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die Bargeldobergrenze wird demnach in drei Jahren gelten – allerdings nicht für Transaktionen unter zwei Privatpersonen, von denen keine beruflich mit dem jeweiligen Verkaufsobjekt handelt. Nationale Regierungen können den Angaben nach auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.
In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren.
Die neuen Vorschriften geben außerdem den Finanzermittlungsstellen – in Deutschland beim Zoll angesiedelt – mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.
Neue Behörde in Frankfurt
Neben Banken und Casinos müssen künftig auch etwa Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.
Um die Regeln zu überwachen, ist in Frankfurt eine neue Behörde geplant: die "Anti-Money Laundering Authority" (Amla). Sie soll Mitte nächsten Jahres den Betrieb aufnehmen und unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Frankfurt hatte sich als Standort gegen acht europäische Hauptstädte durchgesetzt.
Das EU-Parlament hatte bereits Ende vergangenen Monats den Weg für die neuen Vorschriften frei gemacht. Die Gesetzestexte müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.
- Nachrichtenagentur dpa