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Steuer erstatten? Energiepauschale, Preisbremsen, Co. – Union fordert Nachbesserung


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Steuer erstatten?
Union fordert Nachbesserung bei Energiepauschale


24.05.2023Lesedauer: 3 Min.
Eine Frau zählt Euroscheine (Symbolbild): Sind die Entlastungen in der Energiekrise zu bürokratisch? Die Union verlangt schnelles Handeln von der Ampel.Vergrößern des Bildes
Eine Frau zählt Euroscheine (Symbolbild): Sind die Entlastungen in der Energiekrise zu bürokratisch? Die Union verlangt schnelles Handeln von der Ampel. (Quelle: OlenaMykhaylova/getty-images-bilder)
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Die CDU/CSU-Fraktion sieht Probleme bei der Besteuerung der Energiehilfen. Die Ampel soll nachbessern – oder den Bürgern die Steuer erlassen.

Mit der Energiepreispauschale, der Dezember-Soforthilfe und der Strom- und Gaspreisbremse hat die Bundesregierung die Bürger in der Energiekrise entlastet. Allerdings sind die Pauschale und die Soforthilfe einkommensteuerpflichtig, auch die Ersparnis durch die Preisbremsen soll noch besteuert werden. Ein bürokratischer Aufwand, den die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag für unangemessen hoch hält.

Sie fordert die Bundesregierung deshalb zu Nachbesserungen bis Ende Juni auf. Andernfalls sollte die Steuer auf die Dezember-Hilfe und die Preisbremsen entfallen. Außerdem solle die Ampelkoalition prüfen, ob die bereits einbehaltene Steuer auf die Energiepreispauschale erstattet werden könne. Das geht aus einem Antrag hervor, den die Fraktion am Donnerstag in den Bundestag einbringen will und der t-online exklusiv vorliegt.

Union hält Besteuerung für schwer umsetzbar

Während die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro jeder versteuern muss, dessen Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, unterliegen bei der Dezember-Soforthilfe nur Besserverdienende der Einkommensteuerpflicht. Gleiches soll für die Steuer auf die Rabatte der Strom- und Gaspreisbremsen gelten. Ein Gesetz dazu gibt es aber noch nicht. Es soll dem Vernehmen nach erst mit dem Jahressteuergesetz erarbeitet werden, das der Bundestag frühestens im November beschließt.

Die Unionsfraktion bemängelt unter anderem, dass SPD, Grüne und FDP bisher kein Konzept dazu vorgelegt haben, wie die Besteuerung der Dezember-Soforthilfe konkret umgesetzt werden soll. So müsse etwa für 20 Millionen Gasverträge geprüft werden, wer der tatsächliche Letztverbraucher war und ob dieser solidaritätszuschlagspflichtig ist. Erst dann fällt für diese Energiehilfe Einkommensteuer an. Lesen Sie hier, wie die Dezember-Entlastung genau funktioniert.

Besserverdiener könnten aus dem Raster fallen

Um zu ermitteln, wer überhaupt Steuern auf die Soforthilfe zahlen muss, müssen Versorger und Vermieter "für alle Kunden und Mieter Meldungen abgeben, obwohl am Ende nur etwa 10 Prozent der Steuerpflichtigen von der Besteuerung betroffen sind", heißt es im Antrag der Unionsfraktion. Das führe nur zu unnötig vielen Daten, "aber nicht zu einer sachgerechten Besteuerung."

Denkbar seien zudem Fälle, in denen zum Beispiel die Vorständin eines Dax-Konzerns mit ihrem studierenden Kind in einer Wohnung lebe und der Gasvertrag auf das Kind abgeschlossen sei. Dann müsste weder das Kind noch die Vorständin Steuern auf die Dezember-Soforthilfe zahlen. Aus Sicht der Union eröffnen solche Ungerechtigkeiten Klagemöglichkeiten für all jene, die die Entlastungen versteuern müssen.

Finanzämter an der Belastungsgrenze

"Auch wird die Finanzverwaltung nicht umhinkommen, Steuerpflichtige in Mehrpersonenhaushalten anzuschreiben, um zu ermitteln, wer tatsächlich Begünstigter der Entlastungen und ob der Begünstigte auch solidaritätszuschlagspflichtig ist", heißt es in dem Papier weiter. "Schon aus Gründen des nicht vertretbaren Verhältnisses zwischen Verwaltungsaufwand und Ertrag muss auf die Besteuerung der Entlastungsbeträge verzichtet werden, sofern der Bundesregierung eine bürokratiearme und zeitnahe Umsetzung nicht gelingt."

Ohnehin seien die Finanzämter bereits überlastet, weil ihnen die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer und Rentner zusätzliche Arbeit bereite. Wer die 300 Euro im Herbst 2022 beispielsweise nicht automatisch über den Arbeitgeber ausgezahlt bekam, aber Anspruch darauf hat, muss in diesem Jahr eine Steuererklärung abgeben, um die Pauschale nachträglich zu erhalten.

Zudem werden rund 96.000 Rentner aufgrund der Einmalzahlung erstmals in die Steuerpflicht rutschen und ebenfalls eine Steuererklärung einreichen müssen (mehr zu den Folgen für Rentner lesen Sie hier). Allein der Aufwand durch die Energiepreispauschale könnte dazu führen, dass sich Steuerbescheide in diesem Jahr verzögern.

Verwendete Quellen
  • Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Energiehilfen nicht mit massivem bürokratischem Aufwand belasten
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