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Solidaritätszuschlag rechtmäßig: Das bedeutet die Soli-Entscheidung für Sie


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Bundesfinanzhof-Urteil
Soli nicht verfassungswidrig – was das für Sie bedeutet


Aktualisiert am 30.01.2023Lesedauer: 3 Min.
Solidaritätszuschlag (Symbolbild): Der Soli ist laut Bundesfinanzhof nicht verfassungswidrig.Vergrößern des Bildes
Solidaritätszuschlag (Symbolbild): Der Soli ist laut Bundesfinanzhof nicht verfassungswidrig. (Quelle: imago stock&people/Schöning)
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Der Bundesfinanzhof hält den Soli für rechtens. Kann dieses Urteil noch einmal umgestoßen werden? Und was bedeutet das für Sie?

Das höchste Steuergericht hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) dieses Urteil begründet, ob eine höhere Instanz diese Entscheidung noch einmal kippen kann und was das alles für Sie als Steuerzahler bedeutet, zeigt Ihnen unser Überblick.

Wie begründet der Bundesfinanzhof sein Urteil?

Der Zuschlag zur Einkommensteuer sei noch vom Grundgesetz gedeckt, urteilte das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München. Bloße Zweifel daran reichten nicht aus, um den sogenannten "Soli" dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, sagte der Vorsitzende Richter und Präsident des BFH, Hans-Josef Thesling. Es sei unerheblich, ob die Ergänzungsabgabe zweckgebunden für den Aufbau Ost verwendet werde. Der Soli sei damit vom Auslaufen des Solidarpakts unabhängig. Zudem bestehe nach wie vor ein Mehraufwand für den Staat aufgrund der Wiedervereinigung.

Geklagt hatte ein Ehepaar aus Bayern, weil es der Ansicht war, die Grundlage für den Soli sei nach dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 entfallen. Dieser diente ursprünglich dem Zweck, die deutsche Einheit zu finanzieren. Außerdem warfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund vor, gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu verstoßen, weil nur noch zehn Prozent der Steuerpflichtigen den Zuschlag ganz oder teilweise zahlen müssen.

Hintergrund

Der Soli wurde bis 2020 als Zusatzabgabe von 5,5 Prozent auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer erhoben, um die Lasten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit 2021 müssen ihn nur noch Spitzenverdiener zahlen. Die Freigrenze liegt bei einem Jahreseinkommen von rund 63.000 Euro für Ledige und 125.000 Euro für Ehepaare. Wer die Grenze überschreitet, muss den Soli aber nicht sofort vollständig zahlen. Es gibt eine sogenannte Milderungszone, in der er nur teilweise anfällt. Erst bei einem Bruttoeinkommen jenseits von etwa 115.000 Euro werden die vollen 5,5 Prozent Zuschlag fällig. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Kläger können nun gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Dieses würde dann in letzter Instanz über ein mögliches Soli-Ende entscheiden. Interessant wäre, wie sich die Bundesregierung dann positioniert. Von einer einheitlichen Linie war man aber zuletzt weit entfernt.

Während SPD und Grüne den Zuschlag für Besserverdienende befürworten, möchte die FDP den Soli komplett abschaffen. Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner hatte deshalb bereits keine Vertreter zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH am 11. Januar geschickt – anders als es sein Amtsvorgänger und jetziger Kabinettschef Olaf Scholz (SPD) vorgesehen hatte. Bei den Koalitionspartnern kam der Alleingang entsprechend schlecht an.

Sollte am Ende auch das Verfassungsgericht zu dem Schluss kommen, dass der Soli rechtens ist, können weiterhin rund 11 Milliarden Euro pro Jahr eingenommen werden (zuvor waren es 19 Milliarden). Urteilt das Verfassungsgericht aber im Sinne des klagenden Ehepaars, muss die Politik einen Weg finden, das unrechtmäßig eingezogene Geld zu erstatten.

Wer zahlt weiterhin den Soli?

Vor allem Menschen mit hohen Einkommen – denn nur die müssen den Zuschlag auf die zu zahlende Einkommensteuer entrichten, während alle anderen Deutschen seit 2021 raus sind. 2023 fällt der Soli für Sie erst an, wenn Sie mehr als 17.543 Euro Einkommensteuer zahlen müssen. Und das zunächst auch nur teilweise.

Was genau auf Sie zukommt, hat Finanzwissenschaftler Frank Hechtner für das "Handelsblatt" ausgerechnet. Demnach müsste ein Single mit einem Bruttomonatseinkommen von 8.500 Euro jährlich 1.064 Euro Solidaritätszuschlag entrichten. Würde er 15.000 Euro verdienen, sind 3.259 Euro fällig.

Das Netzwerk Steuergerechtigkeit rechnet vor, was bei noch höherem Einkommen gilt. Demnach zahlt der typische deutsche Muster-Millionär mit einem Jahreseinkommen von 1,6 Millionen Euro rund 10.000 Euro Steuern.

Auch niedrigere Einkommen sind betroffen

Neben Besserverdienern müssen nun aber auch Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige mit niedrigen Einkommen weiterhin zahlen, wenn sie Einkünfte aus Kapitalanlagen haben – beispielsweise Zinsen, Dividenden oder Erträge aus Fonds und ETFs. Denn anders als bei der Einkommensteuer wird der Soli auf die Kapitalertragsteuer für niemanden entfallen. Wer also Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags erzielt (mehr dazu hier), muss diesen weiterhin zahlen.

Gleiches gilt für Unternehmen, die die sogenannte Körperschaftsteuer von 15 Prozent entrichten. Auch sie müssen darauf bisher noch den vollen Zuschlag zahlen.

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