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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ausnahmeregelung Das ändert sich beim Zusatzbeitrag der Krankenkassen
Viele Krankenkassen werden zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag erhöhen, ohne dass Versicherte das mitbekommen. Schuld am Blindflug ist eine neue Regel.
Bisher lief es so: Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhielt am Ende des Jahres einen Brief von seiner Krankenkasse. Damit informierten die Versicherungen ihre Mitglieder, in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag im kommenden Jahr erhöhen. Doch mit dieser Praxis ist vorerst Schluss.
Die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen, ihre Versicherten mit einem gesonderten Schreiben über die Beitragserhöhung und damit über ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren, ist bis Mitte 2023 ausgesetzt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Zwar müssten die Kassen ihre Mitglieder auf anderem Weg informieren – zum Beispiel auf der Homepage oder im Mitgliedermagazin. Aber: "Es ist absehbar, dass viele Menschen dann nicht erreicht werden", sagt Christiane Grote, Leiterin der Gruppe Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW).
So stark könnte der Zusatzbeitrag steigen
Derzeit liegt der durchschnittliche Satz für den Zusatzbeitrag noch bei 1,3 Prozent. Das Gesundheitsministerium legt diesen jährlich zur Orientierung fest. Für 2023 wird ein Anstieg um 0,3 Prozentpunkte erwartet. Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags legen die Kassen aber selbst fest. Sie dürfen vom Schnitt abweichen. Der gesamte Krankenkassenbeitrag umfasst neben dem Zusatzbeitrag noch den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.
Die Verbraucherschützer raten, gegen Jahresende auf die Webseite der eigenen Krankenkasse zu schauen, um über den Zusatzbeitrag informiert zu sein. Alternativ bietet der Spitzenverband Bund der Krankenkassen einen Überblick über alle Zusatzbeiträge der verschiedenen Krankenversicherungen.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Dort können Sie dann auch gleich erkennen, ob sich ein Wechsel lohnt. Denn erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Und zwar unabhängig davon, wie lange Sie bereits Mitglied sind.
Besonders praktisch: Sie müssen Ihre bisherige Krankenversicherung nicht kündigen. Es reicht, eine neue Krankenkasse zu wählen. Diese regelt dann die Formalitäten direkt mit Ihrer alten Krankenkasse.
Sollten Sie die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst haben, können Sie mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie mindestens zwölf Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren.
Gut zu wissen
Sollten Sie in einem speziellen Wahltarif stecken, der Ihr Krankengeld absichert, können Sie Ihre Krankenkasse erst nach der dreijährigen Bindungsfrist wechseln.
Die Verbraucherzentrale NRW warnt jedoch davor, allein aufgrund eines höheren Zusatzbeitrags die Krankenkasse zu wechseln. Zwar seien die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zu mehr als 90 Prozent identisch, es gebe aber Unterschiede bei den freiwilligen Zusatzleistungen wie Vorsorgeangeboten, Impfungen oder Zahnreinigungen.
"Auch die Frage, ob es Geschäftsstellen vor Ort gibt, kann für Versicherte ein Kriterium sein", so die Verbraucherschützer. "Wer die Kasse wechseln möchte, sollte deshalb vorab klären, welche zusätzlichen Leistungen jeweils wichtig sind."
- Mitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
- bundestag.de: "Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa