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Zum journalistischen Leitbild von t-online.t-online-Rentenfrage Wird meine Studienzeit bei der Rente angerechnet?

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wird meine Studienzeit bei der Rente angerechnet?
Wenn Sie eine allgemeinbildende Schule, eine Fach- oder Hochschule beziehungsweise eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen, wird das ab dem 17. Lebensjahr für die spätere Rente angerechnet.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
"Bei einem Rentenbeginn ab 2009 können sich lediglich der Besuch einer Fachschule oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme rentensteigernd auswirken", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
Schul- oder Studienzeiten zählen aber zur sogenannten Vorversicherungszeit. Das ist die Wartezeit, die Versicherte erfüllen müssen, um Altersrente schon vor der Regelaltersgrenze beziehen zu können. Nötig ist dafür eine Vorversicherungszeit von 35 Jahren.
- Gespräch mit Katja Braubach