Bis zu 3.000 Euro Beschäftigte können steuerfreie Inflationsprämie vom Arbeitgeber erhalten
Wegen der hohen Inflation dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Prämie zur finanziellen Entlastung überweisen. Was Sie dazu wissen sollten.
3.000 Euro – das dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei als Inflationsprämie zahlen. Durch die zulässige Sonderzahlung sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet werden, die mit stark gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen zu kämpfen haben.
Die Auszahlung kann ab sofort bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen – auch gestückelt. "Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Prämie muss eindeutig deklariert sein
Auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle. Eine erhaltene Inflationsprämie ist nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sie bleibt somit immer steuerfrei und beeinflusst den Steuersatz nicht.
Die Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist aber, dass die Prämie tatsächlich als Unterstützungsleistung zur Abmilderung der finanziellen Folgen durch die Inflation gezahlt wird. Entsprechend eindeutig muss die Lohnart in der Gehaltsabrechnung deklariert sein.
- Nachrichtenagentur dpa