Angebliche Entschädigungszahlung Neuer WhatsApp-Kettenbrief beleidigt Maskengegner
Auf WhatsApp kursieren laufend Kettenbriefe. Manche davon sind gefährlich – andere nervig, aber harmlos. Aktuell ist ein Kettenbrief im Umlauf, der Nutzer einfach nur ärgern soll.
536 Euro vom Staat – das verspricht derzeit ein Kettenbrief auf WhatsApp. Das berichtet das Faktenprüfungsportal "Mimikama.at". Als Grund nennt die Nachricht "Grundrechtsbeschränkungen" wegen der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das Geld soll als "Entschädigungsleistung" dienen.
Laut "Mimikama.at" erhalten Nutzer folgende Nachricht:
Mit dem Beschluss des Bundestages vom 04.08.2020 steht jedem Bürger aufgrund der Grundrechtsbeschränkungen hinsichtlich der gebotenen Mund-Nase-Bedeckungspflicht eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 536,00€ als Entschädigungsleistung nach $ 56 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes zu. Das Geld steht ab dem 01.09.2020 zur Auszahlung bereit.
Die Bundesregierung hat dafür auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums ein entsprechendes Antragsformular bereit gestellt, welches formlos auszufüllen ist.
Aufgrund der zu erwarteten Antragsteller kann es zu Ausfällen der Reservekapazität und Verzögerungen bei der Auszahlung kommen.
Hier der Link zum Formular:
https://bit.ly/2TX7Eyy
Wer auf den Link klickt, landet aber nicht – wie oft in solchen Fällen – auf einer Phishing-Seite oder einem falschen Gewinnspiel. Auch werden keine Trojaner oder andere Schadsoftware aufs Gerät geladen. Stattdessen sehen Nutzer ein Bild eines Affen mit ausgestrecktem Mittelfinger.
Wie "Mimikama.at" berichtet, gab es in der Vergangenheit immer wieder ähnliche Nachrichten auf WhatsApp. Tatsächlich hat der Staat im Zuge der Corona-Krise Soforthilfen ausgezahlt. Allerdings gelten diese für Unternehmen oder Freiberufler. Mehr dazu lesen Sie hier.
Maskenpflicht verstößt nicht gegen Grundrechte
Auf WhatsApp finden sich regelmäßig Kettenbriefe verschiedener Art. Beispielsweise eine Warnung vor einem angeblichen "Martinelli"-Virus, in anderen Fällen verbreiten Nutzer Horrorgeschichten. Die bekanntesten WhatsApp-Kettenbriefe finden Sie in diesem Artikel.
Das Infektionsschutzgesetz erlaubt das Einschränken von Grundrechten. solange diese verhältnismäßig sind, wie die Bundeszentrale für politische Bildung auf ihrer Website schreibt. Wie das Verwaltungsgericht Saarland aber im April urteilte, greife eine Maskenpflicht "nicht in unverhältnismäßiger Weise" in die Rechte des einzelnen Bürgers ein – und verstoße damit auch nicht gegen die Grundrechte.
- Mimikama.at: "WhatsApp Kettenbrief mit 536 EUR Entschädigungsleistung"
- SR.de: "Maskenpflicht verstößt nicht gegen Grundrechte"
- bpb.de: "Corona-Krise: Wie weit dürfen Grundrechtseinschränkungen gehen?"
- bpb.de in Einfacher Sprache: "Das Coronavirus und die Grundrechte"