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Verstoß gegen Menschenrechte: Großbritannien wegen Massenüberwachung im Netz verurteilt


Massenspionage
Britische Internetüberwachung verletzt Menschenrechte

Von afp
Aktualisiert am 13.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: Das Gericht hat die massenhafte Ausspähung durch britische Geheimdienste verurteilt.Vergrößern des Bildes
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: Das Gericht hat die massenhafte Ausspähung durch britische Geheimdienste verurteilt. (Quelle: AdrianHancu/getty-images-bilder)
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Das britische System zur massenhaften Internetüberwachung verstößt in Teilen gegen die Menschenrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Großbritannien wegen der massenhaften Ausspähung von E-Mails durch den britischen Geheimdienst verurteilt. Die Straßburger Richter gaben damit einem Netzwerk von investigativen Journalisten sowie einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen Recht. Diese hatten in Straßburg Klagen eingereicht, nachdem der US-Computerexperte Edward Snowden im Jahre 2013 die Ausspäh-Praxis durch die Geheimdienste in den USA und in Großbritannien enthüllt hatte.

Die massenhafte Ausspähung von Journalisten und Grundrechtsaktivisten verletze deren Recht auf freie Meinungsäußerung sowie auf Schutz ihres Privatlebens, urteilte das Gericht nun. Die Überwachung durch den britischen Geheimdienst sei keiner "angemessenen und unabhängigen Kontrolle" unterworfen, heißt es in dem Urteil.

Die Kriterien für die Auswahl der untersuchten Mails seien nicht klar definiert. Dies wiege umso schwerer, als die fraglichen Kommunikationen "sehr viele Dinge über die Gewohnheiten und die Kontakte" der ausgespähten Personen enthüllten.

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Hinzu komme, dass das britische Überwachungsgesetz einer großen Zahl von Behörden die Möglichkeit gebe, bei den Telekommunikationsunternehmen Zugang zu den Kommunikationen ihrer Kunden zu beantragen – unter unzureichend definierten Bedingungen, rügte das Gericht weiter. Dies wiederum verstoße gegen eine Regelung der EU, wonach Kommunikationsunternehmen solche Informationen nur zum Zweck der Verbrechensbekämpfung weitergeben dürfen, und dies nur unter Kontrolle eines Gerichts oder einer anderen unabhängigen Stelle. Als (Noch-)Mitglied der Europäischen Union sei Großbritannien verpflichtet, deren Vorschriften einzuhalten.

Verwendete Quellen
  • AFP
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