Neue Pflichten für Webseitenbetreiber EU-Kommission erwägt strenge Löschpflicht für "terroristische Inhalte"
Die EU-Kommission will Betreiber von Webseiten und Online-Plattformen gesetzlich dazu verpflichten, "terroristische Inhalte" rasch zu löschen. Die erste Stunde nach der Veröffentlichung sei entscheidend.
Es müsse verbindliche Regeln geben, "um terroristische Propaganda binnen einer Stunde aus dem Internet zu entfernen", sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union am Mittwoch in Straßburg. Zudem kündigte er an, neu geschaffene europäische Staatsanwaltschaft solle künftig für die Bekämpfung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten zuständig sein.
Inhalte mit Terrorbezug wie Videos terroristischer Vereinigungen seien in den ersten Stunden ihrer Online-Präsenz am schädlichsten, erklärte die Kommission. Sie schlägt "eine rechtsverbindliche einstündige Frist" vor, innerhalb derer die Inhalte nach einer behördlichen Anordnung zu löschen wären. Bei systematischen Verstößen gegen die Anordnungen sollen den Firmen Geldstrafen in Höhe von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes drohen.
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Bisher galt freiwillige Zusammenarbeit
Die Forderung nach einer einstündigen Frist ist nicht neu. Gesetzlich dazu verpflichtet sind Unternehmen wie Facebook und Twitter bislang aber nicht. Beim Kampf gegen illegale Inhalte im Netz setzte die Kommission bislang auf freiwillige Zusammenarbeit mit den Firmen. Für andere illegale Inhalte – etwa Hass-Botschaften, Kinder-Pornos oder Produktfälschungen – geht die Behörde vorerst weiter diesen Weg.
Um grenzüberschreitende terroristische Straftaten besser zu bekämpfen, schlug Juncker in seiner Rede zudem vor "die Aufgaben der neu geschaffenen Europäischen Staatsanwaltschaft auf die Bekämpfung terroristischer Taten auszuweiten". Derzeit bestehe die Gefahr, dass es bei entsprechenden Ermittlungen zu Koordinationsproblemen komme.
Die europäische Staatsanwaltschaft soll Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen und war zunächst als unabhängige EU-Strafverfolgungsbehörde bei Finanzdelikten zum Nachteil des EU-Haushalts konzipiert.
- AFP