5G-Lizenzvergabe Kartellamt hofft auf mehr Konkurrenz für Telekom und Co
Das Bundeskartellamt bemängelt den schwachen Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt. Was fehlt, sei ein neuer Konkurrent, der im Bieterwettbewerb um 5G-Mobilfunkfrequenzen gegen die Platzhirsche von Deutscher Telekom, Vodafone und Telefonica antritt.
Das Bundeskartellamt tritt für den Markteintritt eines vierten Netzbetreibers in Deutschland ein. Das sei für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt wünschenswert, teilte das Bundeskartellamt am Freitag in seiner Stellungnahme zur Vergabe der Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur mit.
United Internet hat bereits Interesse angemeldet, sich an der Auktion neuer Mobilfunk-Frequenzen zu beteiligen. Damit würde der Internet- und Mobilfunkanbieter zum Netzbetreiber aufsteigen und den bisherigen drei Platzhirschen Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica Deutschland Konkurrenz zu machen.
Beschwerden von Drittanbietern
United-Internet-Chef Ralph Dommermuth knüpft eine Teilnahme an der 5G-Auktion allerdings an ein nationales Roaming, das die Nutzung anderer Netze erlaubt. Das Bundeskartellamt stellte sich hinter diese Forderung und erklärte, es sei wettbewerblich von hoher Bedeutung, dass Dienste- und Mobilfunkanbieter einen Anspruch auf angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Mobilfunknetzen erhielten. Es lägen verschiedene Beschwerden von Drittanbietern vor, die das Fehlen eines effektiven Zugangs zum Mobilfunknetz bemängelten.
Auch die vergleichsweise geringe Verfügbarkeit von LTE (4G) in Deutschland zeige, dass sich ohne effektive Regeln nur schwer ein zufriedenstellender Zugang von Drittanbietern zu neueren technologischen Standards entwickele, teilte das Kartellamt mit.
5G-Auktion ist für Anfang 2019 geplant
Die Bundesnetzagentur will einen Entwurf über die Vergabebedingungen im September vorlegen. Die Auktion für die neue Schlüsseltechnologie in Europas größtem Mobilfunkmarkt ist Anfang nächsten Jahres geplant. Einem Medienbericht zufolge hat die Bundesnetzagentur schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen ein verpflichtendes nationales Mobilfunk-Roaming.
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- Reuters