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Betrugsmasche: Stromanbieter-Wechsel per SMS – Verbraucherzentrale warnt


Vertragsabschluss per Handy
Verbraucherzentrale: Warnung vor dubioser Masche von Energieversorgern

Von t-online, sha

21.09.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0306440285Vergrößern des Bildes
Per Telefon rufen Energieversorger an, um einen Anbieterwechsel zu erreichen. (Quelle: IMAGO/Fleig / Eibner-Pressefoto)

Verbraucherschützer warnen vor einer neuen Abzockmasche von Energieanbietern. Die Unternehmen schieben Kunden Verträge per SMS unter.

Fälle einer Betrugsmasche mit untergeschobenen Energieverträgen nehmen derzeit stark zu, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Mitteilung. Aktuell meldeten sich zahlreiche Betroffene, die von dubiosen Unternehmen angerufen worden seien, heißt es.

Die Firmen riefen "unter fremder Identität" an und versuchten, an persönliche Informationen wie Zählernummer, Name und Adresse der Angerufenen zu gelangen. Das Ziel der Unternehmen sei es, einen Anbieterwechsel zu erreichen.

Per SMS versuchten sie, die Anrufer zu einer Vertragsunterzeichnung zu bringen und den Anbieterwechsel über einen darin enthaltenen Link zu bestätigen.

Vertrag per Unterschrift am Handy ist wirksam

"Das bloße Anklicken des Links kann noch nicht als Zustimmung gewertet werden", schreiben die Verbraucherschützer. Sollten die Empfänger aber auf eine Seite mit einem Vertragsformular weitergeleitet werden, könne ein Vertrag per Unterschrift am Smartphone wirksam werden.

"In den Beratungen schildern uns die Betroffenen, dass ihnen nicht klar war [...] einem Vertragsabschluss zuzustimmen", heißt es weiter. Meist wollten die Betroffenen einfach das Angebot einsehen oder den beworbenen Tarif nachvollziehen.

Bei einem solchen Anruf müssten die Unternehmen auch korrekt über das Widerrufsrecht belehren. "Mitunter wurde Betroffenen telefonisch gesagt, dass sie kein Widerrufsrecht hätten", heißt es. Das sei nicht richtig. Das Widerrufsrecht betrage grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss.

Das können Betroffene tun

Die Verbraucherschützer raten: Sei ein Vertrag auf diese Weise zustande gekommen, sollten Betroffene ihn schnellstmöglich bestreiten und widerrufen.

"Zudem sollten sie einen Nachweis über den konkreten Vertragsschluss und die ordnungsgemäße Belehrung zum Widerruf einfordern", heißt es weiter.

Noch besser sei es aber, sich gar nicht auf solche Werbeanrufe einzulassen. Zudem sollte grundsätzlich nichts am Smartphone unterschrieben werden. Vertragsinhalte ließen sich später nämlich kaum prüfen.

Verwendete Quellen
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