Geänderte Richtlinien X wird offiziell zur Pornoplattform
Vorher wurden sie geduldet, jetzt sind pornografische Inhalte auf Elon Musks X-Plattform offiziell erlaubt. Das Unternehmen hat die Richtlinien angepasst.
Elon Musks Kurznachrichtendienst X macht dem Erotik-Portal OnlyFans Konkurrenz. Bisher waren Inhalte für Erwachsene in den Richtlinien des Unternehmens weder verboten noch erlaubt. Das ändert sich jetzt: Mit den neuen Regelungen, die X am vergangenen Wochenende veröffentlicht hat, dürfen Nutzer "Darstellungen von nicht jugendfreier Nacktheit oder sexuellem Verhalten" nun offiziell teilen.
Das gelte auch für "KI-generierte, fotografische oder animierte Inhalte wie Cartoons, Hentai oder Anime", schreibt X auf seiner Seite. Das schließe Nahaufnahmen von "Genitalien, Gesäß oder Brüsten" und Inhalte mit "explizitem oder implizitem sexuellem Verhalten oder simulierten Handlungen wie Geschlechtsverkehr oder anderen sexuellen Handlungen" ein.
Nutzer sollen pornografische Inhalte markieren
Eine Einschränkung gibt es: Nutzer, die pornografische Inhalte erstellen und auf X teilen wollen, müssen diese Videos und Bilder markieren. Dadurch kann das Unternehmen die Inhalte mit einer Warnung versehen, die von anderen Nutzern bestätigt werden muss, bevor die Inhalte angezeigt werden.
Nutzer unter 18 Jahren oder "Zuschauer, die in ihrem Profil kein Geburtsdatum angeben, können markierte Inhalte nicht per Klick anzeigen", heißt es weiter.
Was bedeutet das für die X-Inhalte in der EU?
Wie das IT-Magazin "Golem" in einem Artikel bemerkt, unterliege X in der Europäischen Union den Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA). In diesem Zusammenhang habe die EU bereits die Pornoplattformen Pornhub, Stripchat und Xvideos dazu aufgefordert, die DSA-Vorgaben einzuhalten, heißt es.
Nach der Richtlinien-Änderung bei X könne nun auch Musk Plattform ins Visier der EU geraten und aufgefordert werden, die restriktiven Auflagen des DSA bezüglich der expliziten Inhalte zum Schutz Minderjähriger einzuhalten.
- help.x.com: "Nicht jugendfreie Inhalte"
- golem.de: "Jugendschutz:X erlaubt ausdrücklich pornografische Inhalte"