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Breitbandausbau – schnelles Internet: Verordnung wird Erwartungen nicht gerecht


10 Mbit pro Sekunde
Bundesrat macht Weg für Internet-Mindestgeschwindigkeit frei

Von dpa, sha

Aktualisiert am 10.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Im Bundesrat wird morgen über das "Recht auf schnelles Internet" abgestimmt.Vergrößern des Bildes
Glasfaserkabel: Der Bundesrat hat über das "Recht auf schnelles Internet" abgestimmt. (Quelle: Matthias Rietschel/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)

Der Bundesrat hat Vorgaben für eine Internet-Mindestgeschwindigkeit in Deutschland zugestimmt. Künftig muss überall in Deutschland ein Download-Tempo von mindestens 10 Megabit pro Sekunde möglich sein.

Der Bundesrat hat sich für ein schnelleres Internet in bislang unterversorgten Gebieten in Deutschland ausgesprochen. Die Länderkammer stimmte den Vorgaben der Bundesnetzagentur für eine Internetmindestversorgung in Deutschland zu.

Die Verordnung besagt, dass künftig überall in Deutschland ein Download-Tempo von mindestens 10 Megabit pro Sekunde möglich sein muss. Für den Upload sollen es 1,7 Megabit pro Sekunde sein. Zudem darf die Reaktionszeit maximal 150 Millisekunden betragen.

"Die Bundesnetzagentur wird mit dieser Verordnung in die Lage versetzt, diesen Anspruch auf eine Mindestversorgung dann auch durchzusetzen", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Daniela Kluckert (FDP). Sie verwies auf eine Protokollerklärung, in der die Bundesregierung zuvor eine Erhöhung der Mindestgeschwindigkeit auf 15 Mbit/s in Aussicht gestellt hatte.

Kritik: Bürger würden mehr erwarten

In einer begleitenden Entschließung kritisierte allerdings der Bundesrat, dass die Verordnung den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an "schnelles Internet" nicht gerecht werde. Zuvor hatten vor allem Bayern und Niedersachsen das Mindesttempo in der Verordnung als "nicht mehr zeitgemäß" kritisiert.

In der Erklärung der Länderkammer heißt es nun, zur gleichberechtigten Teilhabe am digitalen Leben sei es unabdingbar, dass jedem Haushalt in Deutschland die bestmögliche Versorgung zuteil werde – auch im ländlichen Raum.

Mindestwerte sind zu niedrig

Die Basisversorgung für Verbraucher ist im Telekommunikationsgesetz geregelt, das seit Dezember gültig ist. Die technischen Details regelt die nun verabschiedete TK-Mindestversorgungsverordnung. Die Mindestwerte zum Download und Upload sind auch nach Einschätzungen von Experten recht niedrig – die allermeisten Bundesbürger haben deutlich bessere Internet-Leitungen.

Auf dem Land und am Stadtrand könnten die Vorgaben mancherorts aber dafür sorgen, dass zumindest eine halbwegs akzeptable Mindestversorgung gewährt wird. Werden die Vorgaben unterschritten, könnte die Bundesnetzagentur die Verlegung besserer Anschlüsse veranlassen.

Wofür sind 10 Mbit/s genug?

Die Kritik der Bundesländer, dass eine Mindestgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde nicht mehr zeitgemäß sei, ist durchaus berechtigt. Europa- und weltweit erreichen Industrieländer Standards, die um ein Vielfaches höherliegen als die in Deutschland.

So hat Verivox zu Beginn des Jahres eine Studie veröffentlicht, in der Deutschland nicht allzu gut abschneidet: Platz 19 in Europa. Im weltweiten Schnitt lediglich Platz 38. Für die viertgrößte Wirtschaftsnation der Welt ein Tiefpunkt.

Mit der Mindestgeschwindigkeit ist dennoch zumindest der absolute Grundbedarf abgedeckt – man kann problemlos im Internet surfen, und auch kleinere Dateien lassen sich in akzeptabler Zeit (ungefähr 20 Minuten für 1 GB) herunterladen.

Streaminganbieter wie Netflix, Disney+ und Co. liefern bei 10 Mbit/s zumindest zuverlässig Inhalte in HD-Qualität ("High Definition"). Für 4k-Streaming genügt das aber nicht. Netflix setzt dafür eine Mindestgeschwindigkeit von 15 Mbit/s voraus, bei Disney+ und Apple sind es sogar 25 Mbit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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