Zwei Nachnominierungen erlaubt Uefa mit neuer Regeländerung wegen Ukraine-Krieg
Gute Nachrichten für alle Teams, die noch an der Champions League, der Europa League oder der Europa Conference League teilnehmen. Sie dürfen zwei Spieler nachnominieren, wie die Uefa bekanntgab.
Von der Idee in die Tat umgesetzt: Alle Teams, die noch in der Champions League, der Europa League oder der Europa Conference League vertreten sind, dürfen zwei weitere Spieler für ihr Aufgebot nachnominieren. Das teilte die Europäische Fußball-Union (Uefa) am Dienstag mit. Meldeschluss ist der 1. April 2022.
Damit hat die Uefa den Beschluss des Weltverbands Fifa hinsichtlich nachträglich wechselnder Profis aus der Ukraine und Russland in die Praxis verwandelt. Die Regel gilt auch für den Frauenfußball, hier ist der Meldeschluss jedoch sechs Tage später am 7. April.
DFB hat sich gegen Vorschlag entschieden
Die Fifa hatte zuletzt entschieden, Wechsel ausländischer Spieler und Trainer aus der Ukraine und Russland trotz des längst zurückliegenden Endes der Transferperiode (31. Januar) als Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine zu erlauben. Seit vergangener Woche gilt das auch für Ukrainer, falls sie das Land verlassen können.
Trotz der Erlaubnis der Fifa hat sich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) dagegen ausgesprochen, den nachträglich wechselnden Spielern die Spielgenehmigung für die laufende Saison zu erteilen. Lediglich die Teilnahme am Training und an Testspielen ist den Spielern gestattet.
"Hauptgrund für die Entscheidung des DFB ist, die sportliche Integrität der Wettbewerbe und der verbleibenden Spieltage der Saison 2021/2022 in allen Spielklassen zu wahren", ließ der Verband wissen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur SID