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Nürnberg: Mutmaßliche Schleuser gestehen vor Gericht


Landgericht Nürnberg-Fürth
Mutmaßliche Schleuser gestehen vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 06.03.2025Lesedauer: 2 Min.
Strafjustizzentrum NürnbergVergrößern des Bildes
Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft (Archivbild) verständigten sich auf niedrigere Haftstrafen, wenn die Angeklagten Geständnisse ablegen. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/dpa-bilder)
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Vor dem Landgericht haben zwei mutmaßliche Schleuser ihre Taten gestanden. Die Vereinbarungen könnten das Strafmaß für die jungen Männer mildern.

Im Prozess gegen eine mutmaßliche Schleuserbande haben die beiden Angeklagten zu Beginn Geständnisse vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth abgelegt. Vorher hatten Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft ein niedrigeres Strafmaß ausgehandelt. Einem der Männer droht nun eine Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren, während der andere mit einer Haftstrafe von bis zu vier Jahren rechnen muss.

Die beiden heute 27-Jährigen gaben zu, im Juni 2024 vier syrische Staatsbürger an einem Bahnhof nahe der Grenze zu Österreich mit dem Auto abgeholt zu haben, um sie dann nach Wolfsburg zu fahren. Laut Staatsanwaltschaft handelten sie dabei als Teil einer größeren Gruppe, die die vier Syrer gegen Bezahlung von der Türkei über den Balkan nach Deutschland geschleust habe.

Migranten zahlten bis zu 7.500 Euro

So habe etwa eine Mittäterin die vier Syrer in Österreich in einen Zug gesetzt und angewiesen, damit einige Stationen bis hinter die Grenze nach Deutschland zu fahren. Die Schleusung habe zuvor ein weiterer Komplize in der Türkei organisiert. Dort hätten die Geschleusten dafür bis zu 7.500 Euro gezahlt.

Den Angeklagten, selbst syrische Staatsbürger, sei dabei bewusst gewesen, dass die Geschleusten keinen Aufenthaltstitel in Deutschland, manche von ihnen nicht einmal gültige Pässe, hatten.

Einer der beiden Angeklagten fuhr das Auto demnach bis zu einer Raststätte bei Feucht in Mittelfranken, wo die Gruppe bei einer Polizeikontrolle aufflog. Da er keinen Führerschein besitzt, ist er nicht nur wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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