Schimmel und Schaben Fränkischer Ekel-Imbiss-Betreiber vor Gericht

In einem Imbiss werden gravierende Hygienemängel entdeckt. Der Betreiber soll gar Lebensmittelvergiftungen bei seinen Kunden in Kauf genommen haben.
Lebensmittelkontrolleure sollen in einem asiatischen Imbiss in Erlangen gravierende Hygienemängel gefunden haben. Trotz einer behördlichen Schließungsanordnung lieferte das Lokal weiter Speisen aus. Nun musste sich der ehemalige Betreiber vor dem Amtsgericht verantworten, wie "nn.de" berichtet. Zuvor hatte der heute 27-jährige Mann gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt.
Bereits im April 2024 fiel der Imbiss demnach dem Gesundheitsamt auf. Erste Kontrollen zeigten Mängel bei der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorgaben. Doch der Betreiber reagierte nicht. Eine erneute Kontrolle im Juni brachte alarmierende Zustände zutage: verdorbenes Fleisch mit starkem Geruch, schleimige Champignons und Sprossen sowie tote und lebendige Schaben hätten Kontrolleure in der Küche entdeckt, heißt es in dem Bericht unter Berufung auf die Anklage. Die Behörde habe darauf eine Schließung des Betriebs angeordnet.
Lebensmittel "nicht mehr zum Verzehr geeignet"
Zwei Tage später sei der Imbiss jedoch weiterhin geöffnet gewesen. Kontrolleure fanden erneut verdorbene Lebensmittel wie Garnelen, tags darauf dann Rindfleisch und Paprika. All diese Lebensmittel seien "nicht mehr zum Verzehr geeignet" gewesen, berichtet "nn.de" unter Berufung auf die Anklage weiter.
Die hygienischen Bedingungen seien zudem schlecht gewesen: So fanden die Kontrolleure Schimmel an Behältern, einen verschmutzten Ofen und einen zu warmen Tiefkühlschrank in dem Betrieb. Die Anklage habe in dem Zusammenhang davon gesprochen, dass die Zustände "bei durchschnittlichen Verbrauchern Ekel und Widerwillen hervorrufen" würden, schreibt das Medium.
Laut Anklage hätte der Betreiber gar gesundheitliche Risiken für Kunden in Kauf genommen, bis hin zu Lebensmittelvergiftungen. Die Staatsanwaltschaft forderte – wie im Strafbefehl – eine Strafe von 105 Tagessätzen. Laut "nn.de" legte der Anwalt des 27-Jährigen nur gegen die Rechtsfolgen des Strafbefehls Einspruch ein – damit habe der Angeklagte die Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt.
Strafe fällt milder als von der Staatsanwaltschaft gefordet aus
Der 27-Jährige soll erklärt haben, er sei überfordert gewesen. Sein Verteidiger betonte, dass sein Mandant mittlerweile nicht mehr Betreiber des Imbisses sei. Er habe die Geschäftsleitung an seine Mutter abgegeben und arbeite dort nur noch als Angestellter.
Aufgrund dieser Veränderungen und der bisherigen Unbescholtenheit des 27-Jährigen habe die Richterin die Strafe, wie vom Anwalt gewünscht, auf 90 Tagessätze zu je 35 Euro abgesenkt, heißt es weiter. Damit bleibe der Angeklagte ohne Vorstrafe und müsse insgesamt 3.150 Euro zahlen.
- nn.de: "Ekel-Alarm in asiatischem Imbiss in Erlangen: Verdorbenes Fleisch und Schaben" vom 6. März 2025
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