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Dubai-Schokolade: Urteil in Köln - Aldi und Lidl betroffen


Streit um Namensrechte
Urteil zur gehypten Dubai-Schokolade in Köln gefallen


25.02.2025 - 16:13 UhrLesedauer: 2 Min.
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Die gehypte Dubai-Schokolade: Die Füllung mit Pistaziencreme und Engelshaar (Kadayif) hat deutschlandweit einen ungeahnten Hype ausgelöst. Auch Discounter wie Lidl und Aldi bieten sie an. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)
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Der Rechtsstreit um die Bezeichnung "Dubai-Schokolade" hat vorerst ein Ende. Allerdings hat das Kölner Urteil weitreichende Folgen für die gehypte Süßigkeit.

Das Landgericht Köln hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil über die zukünftigen Namensrechte für Dubai-Schokolade entschieden. Die Bezeichnung "Dubai-Schokolade" darf künftig nur noch Schokolade tragen, die auch wirklich in Dubai hergestellt wird, teilte das Gericht am Dienstag (26. Februar) mit. Zuvor hatte ein Lebensmittelimporteur gegen die Verwendung des Namens geklagt.

Der Hype um die mit Pistaziencreme und Engelshaar (Kadayif) gefüllte Schokolade hatte Ende 2024 Deutschland erreicht. Dabei hatten nicht nur die Lebensmittelhändler Rewe und Edeka zahlreiche Produkte eingekauft, auch Lidl und Aldi starteten mit großen Werbekampagnen den Verkauf ihrer "Dubai-Schokolade". Diese stammt allerdings nicht aus dem Wüsten-Emirat, sondern aus der Türkei.

Dubai-Schokolade: Urteil im Namensstreit gefallen

Ein Lebensmittelimporteur hatte daraufhin nicht nur Aldi und Lidl, sondern auch den in Aachen ansässigen Schokoladenhersteller Lindt abgemahnt. Der Vorwurf: Ihre Schokolade würde in ihrer Aufmachung den Eindruck erwecken, sie sei in Dubai hergestellt worden. Dies sei irreführend, denn die Bezeichnung "Dubai-Schokolade" sei ein geografisch geschützter Begriff.

Video | Dubai-Schokolade ganz einfach selbst machen
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Quelle: Glomex

Dieser Einschätzung gab das Landgericht Köln am Dienstag recht, nachdem es Ende Dezember 2024 bereits eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen hatte. "Bei der Bezeichnung 'Dubai' handelt es sich um eine Herkunftsangabe, welche in adjektivischer Form auf den Namen eines Orts zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft der Ware 'Schokolade' hinweist", heißt es in der Urteilsbegründung. Selbst, wer sich mit dem Produkt beschäftige müsse davon ausgehen, dass diese daher auch aus Dubai stamme.

Aldi und Lidl betroffen: Dubai-Schokolade braucht neuen Namen

Des Weiteren sei einem Großteil der potenziellen Käufer nicht automatisch klar, dass die Schokolade nicht aus Dubai stammen müsse. Wer den Hype um die Pistazienschokolade nur am Rande mitbekommen habe, "der weiß um die besondere Exklusivität mit entsprechender Hochpreisigkeit aufgrund der Entwicklung in Dubai und geht dementsprechend weiterhin davon aus, dass die Schokolade zur Rechtfertigung dieser Exklusivität in Dubai hergestellt wird."

Eine Einstufung des Namens als "Gattungsbezeichnung" lehnte das Landgericht nach Widerspruch der beklagten Partei ab. Dadurch dürfen ab sofort endgültig alle Schokoladen, die nicht in Dubai hergestellt wurden, nicht mehr den Namen "Dubai-Schokolade" tragen. Lindt hatte bereits vor dem Urteil reagiert und den Namen entsprechend in Richtung "Dubai Style" geändert.

"Dubai Style": Dieser Name ist für die gehypte Schokolade noch erlaubt

"Im Streitfall überwiege nach Auffassung des Landgerichts Köln schließlich das Interesse des Verkehrs, nicht über die Herkunft des Produkts in die Irre geführt zu werden, das Interesse der Antragsgegnerin an der Nutzung der geografischen Herkunftsangabe", heißt es im Urteil weiter. Die Bezeichnung "Dubai Style" sei dagegen zulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Dubai-Schokolade hatte in Deutschland in den Wintermonaten einen ungeahnten Hype ausgelöst, vor den Filialen von Schokoladenhersteller Lindt bildeten sich zum Verkaufsstart lange Schlagen. Auch auf Weihnachtsmärkten wurden zahlreiche Produkte im "Dubai Style" angeboten.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Landgerichts Köln (per E-Mail)
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