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RBB-Affäre: Nächster Prozess im Streit mit gekündigter Direktorin beginnt


Vertrag "sittenwidrig"?
RBB-Affäre: Gerichtsstreit mit Ex-Direktorin geht weiter

Von t-online, yer

27.06.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0418222237Vergrößern des BildesRBB-Logo am Sendehaus in Berlin (Symbolbild): In erster Instanz war die Klage der entlassenen Direktorin abgewiesen worden. (Quelle: IMAGO/Florian Gaertner)
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Eine ehemalige Juristische Direktorin des RBB wehrt sich weiter gegen ihre Kündigung. Der Sender bezeichnet ihren Vertrag als "sittenwidrig".

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg und eine ehemalige Juristische Direktorin des Senders treffen sich kommende Woche erneut vor Gericht. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg muss sich am Dienstag, 2. Juli, mit der Frage auseinandersetzen, ob die Kündigung der Direktorin rechtens war. In erster Instanz war sie im September 2023 mit ihrer Klage gescheitert. Den Termin teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der RBB hatte der Juristischen Direktorin in der Affäre rund um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger gekündigt. Begründung: Ihr Arbeitsvertrag sei "sittenwidrig", da er Regelungen für ein Ruhegeld in Millionenhöhe nach Vertragsende enthalte. Daher sei der Vertrag nichtig. Außerdem wurden der Direktorin vom RBB eine Reihe an Pflichtverletzungen vorgeworfen, was zur außerordentlichen Kündigung führte.

Im Sommer 2022 stürzte der ARD-Sender RBB in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung an der Spitze. Im Zentrum der Kritik stand die damalige Intendantin Patricia Schlesinger, die fristlos entlassen wurde. Schlesinger hatte Vorwürfe zurückgewiesen, auch zwischen ihr und dem RBB kommt es bald zu einem Prozess.

"Grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung"

In erster Distanz hatte das Berliner Arbeitsgericht dem RBB recht gegeben und die Klage der Ex-Direktorin abgewiesen. Das Gericht folgte der Argumentation, dass der Arbeitsvertrag sittenwidrig war. Die Regelungen zum Ruhegeld stellen nach Einschätzung des Gerichts "ein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung" dar. Außerdem habe sie ihre Pflichten verletzt, als sie an einem Vertrag mit einem Geschäftsführer einer RBB-Tochter mitgewirkt hatte, in dem dieser eine mehrjährige bezahlte Freistellung mit einem Gesamtvolumen von knapp 880.000 Euro erhalten hatte.

Der RBB hatte in erster Instanz außerdem versucht, mit einer sogenannten Widerklage Gelder von der Ex-Direktorin zurückbekommen. Hier bekam der Sender nur teilweise recht. Die Direktorin sollte demnach den Teil einer sogenannten ARD-Zulage zurückzahlen, den sie erhalten hat, als der RBB noch gar nicht den ARD-Vorsitz innehatte. Weitere Rückforderungen wies das Gericht ab.

Die Ex-Direktorin hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Deshalb kommt es jetzt zu einem weiteren Prozess.

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