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Berlin: Khalil El-Zein kehrt illegal zurück – und reist freiwillig wieder aus


Trotz Einreiseverbot
Clan-Mitglied kam nach Berlin zurück – und entkommt Abschiebung

Von t-online, mgr

04.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Ein Flugzeug startet (Symbolbild): Der Berliner Senat will einen zurückgekehrten verurteilten Straftäter wieder abschieben. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Ein Flugzeug startet (Symbolbild): Das Ticket für den Rückflug in die Türkei soll er wohl bereits vor Tagen gekauft haben. (Quelle: Thomas Banneyer)
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Der vorbestrafte Khalil El-Zein kehrt illegal aus dem Libanon zurück und stellt in Berlin erfolglos einen Asylantrag. Die Innensenatorin kündigte harte Konsequenzen an – denen soll der 35-Jährige nun zuvorgekommen sein.

Ein illegal nach Berlin zurückgekehrtes Clan-Mitglied ist nach übereinstimmenden Medieninformationen wieder freiwillig ausgereist. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung flog der 35-Jährige am Nachmittag vom Berliner Flughafen BER in die Türkei, offenbar um einer erneuten Abschiebung zuvorzukommen.

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte noch am Montag im Innenausschuss betont, man wolle den "Mehrfach- und Intensivtäter" schnellstmöglich wieder in den Libanon "zurückführen". Der Mann aus einem bekannten arabischstämmigen Clan war zuvor in Berlin verurteilt und im Frühjahr in den Libanon abgeschoben worden. Im Oktober tauchte er dann wieder in Berlin auf.

Khalil El-Zein: Mithilfe eines Schleusers zurück in die EU

Laut Behördenangaben war der 35-Jährige im Oktober mithilfe eines Schleusers über Syrien, die Türkei und Bulgarien illegal wieder in die EU und weiter nach Deutschland eingereist – trotz bestehenden Einreiseverbots.

Der Leiter des Berliner Einwanderungsamtes, Engelhard Mazanke, sagte, die Gesetze und Maßnahmen seien eigentlich klar. Bei einem Wiedereinreise-Verbot und offensichtlich unbegründeten Asylanträgen könnten die Menschen an jeder Außengrenze des Schengenraums abgewiesen werden. "Die Frage ist, an welcher Grenze wird das wie intensiv kontrolliert." Wenn jemand mit hochprofessionellen Schleusern einreise, "ist dieser Missbrauch, wie hier offensichtlich geschehen, nicht auszuschließen".

Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund wegen ihrer Familienzugehörigkeit diskriminiert.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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