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Berlin: Polizei-Gewerkschaft widerspricht Senatorin bei Fußballspiel-Kosten


Kosten bei Fußballspielen
Polizeigewerkschaft widerspricht Senat: "Nicht nachvollziehbar"

Von dpa
Aktualisiert am 15.01.2025Lesedauer: 1 Min.
Berliner Polizeikräfte bei einem Fußballspiel (Archivbild): Die Polizeigewerkschaft findet die Entscheidung der Innensenatorin "nicht nachvollziehbar".Vergrößern des Bildes
Berliner Polizeikräfte bei einem Fußballspiel (Archivbild): Die Polizeigewerkschaft findet die Entscheidung der Innensenatorin "nicht nachvollziehbar". (Quelle: Fotostand / Weiland Imago Images)
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Berlins Innen- und Sportsenatorin Spranger will nicht, dass Fußballvereine sich an Kosten für zusätzlichen Polizeiaufwand beteiligen. Die Gewerkschaft der Polizei sieht das anders.

Beim Streit um die Kostenbeteiligung für große Polizeieinsätze bei manchen Fußballspielen hat die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) deutlich widersprochen. Spranger lehnt eine finanzielle Beteiligung der Fußballvereine ab, obwohl das Bundesverfassungsgericht das durch eine aktuelle Entscheidung möglich macht. Die GdP betonte hingegen: "Es ist nicht nachvollziehbar, warum das für Berlin kategorisch abgelehnt wird."

Berlin solle sich dieses Werkzeug offenhalten und "nicht von vornherein ausschließen, Berliner Vereine zur Kasse zu bitten, wenn Hochrisikospiele zusätzlichen personellen Polizeiaufwand verlangen", teilte der GdP-Landesvorsitzende Stephan Weh mit. Es wäre "fahrlässig", die Fußballvereine generell aus der Verantwortung zu nehmen. Wenn allerdings die Vereine in sicherheitsrelevante Projekte und Schutzmaßnahmen investieren würden, müsse man nicht zwangsläufig Kosten erheben.

Widerspruch kommt auch aus anderen Parteien

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) war im Streit um eine Beteiligung an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg. Der Fußball-Zweitligist Hertha BSC nahm das Urteil "mit einiger Enttäuschung zur Kenntnis". Die Entscheidung, dass dieses Urteil erstmal nicht für Berliner Vereine gelte, hatte Spranger schon am Dienstag bekannt gegeben.

Widerspruch gegen die Position der Vereine und der Innensenatorin kam auch aus der SPD, in der eine finanzielle Beteiligung der Vereine zur Stärkung der Bundespolizei und der Landespolizeien gefordert wurde. Auch Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) unterstützte Sprangers Position nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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