Rapper gegen Clanchef Erfolg für Bushido in Rechtsstreit mit Abou-Chaker
Der Rapper Bushido und sein Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker haben einen Rechtsstreit über gemeinsame Geschäftsführungen ausgefochten. Jetzt gibt es ein neues Urteil.
Bushido (bürgerlich: Anis Mohamed Youssef Ferchichi) kann seine Immobiliengeschäfte in Brandenburg ohne seinen ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker führen. Der Ausschluss des Berliner Clanchefs durch den Musiker sei rechtens gewesen, weil Abou-Chaker unerlaubt 180.000 Euro vom Konto der gemeinsamen GbR abgehoben habe, urteilte das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel am Mittwoch. Diese Abhebung sei nicht von Bushido autorisiert gewesen, erklärte eine Gerichtssprecherin.
Die GbR war für den Erwerb mehrerer Wohnhäuser im brandenburgischen Rüdersdorf gegründet worden. Nach dem nun durch das Oberlandesgericht bestätigten Ausschluss von Abou-Chaker muss dieser nun einer Berichtigung des Grundbruchs zugunsten Bushidos zustimmen, wie die Sprecherin sagte.
Im Gegenzug bekommt Abou-Chaker die Hälfte des Werts ausbezahlt, nämlich rund 1.050.000 Euro. Zudem wird er von den Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft befreit.
- Nachrichtenagentur dpa