Clankriminalität als Begründung CDU-Vorstoß: Kinder bald mit 12 Jahren strafmündig?
Die Berliner CDU will stärker gegen organisierte Kriminalität vorgehen. Nun hat sie Maßnahmen aufgestellt – die betreffen auch Kinder.
Raub, Drogenhandel, Schutzgelderpressungen: Für diese Straftaten seien laut der Berliner CDU oftmals kriminelle Clan-Mitglieder verantwortlich. Jetzt soll etwas passieren. Die Partei will den Kampf gegen organisierte Kriminalität verstärken. Der Landesvorstand der Partei hat diesbezüglich am Samstag acht konkrete Maßnahmen beschlossen, wie ein Sprecher mitteilte. Darunter auch das Ziel, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre zu senken.
Für die Bekämpfung der Straftaten durch Clan-Mitglieder will die CDU unter anderem die Zusammenarbeit mit den Bezirken verstärken. Das Ziel: schneller Informationen austauschen und Maßnahmen umsetzen. Jobcenter sollen nach dem Willen der Partei in die Lage versetzt werden, einen Sozialleistungsmissbrauch systematisch zu verhindern.
CDU fokussiert sich auch auf Clan-Nachwuchs
Jugendämter sollen Familien außerdem eng begleiten, bei denen die Gefahr bestehe, dass das Kindeswohl gefährdet sei. Es sei zu prüfen, ob sie gesetzlich in die Lage versetzt werden könnten, "Kinder aus nachweislich kriminellen Großfamilienstrukturen in Obhut zu nehmen".
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Zudem spricht sich die Partei dafür aus, das Alter für die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herunterzusetzen. Die CDU verspricht sich davon, "frühzeitig erzieherisch auf kriminelle Kinder einwirken zu können". Erreicht werden soll die Gesetzesänderung durch eine Bundesratsinitiative.
Begriff ist umstritten
Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert. Die CDU verweist in dem Papier jedoch auf Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden.
Nach Einschätzung des Berliner Verfassungsschutzes geben Verbindungen von kriminellen Mitgliedern arabischstämmiger Clans zu Islamisten Anlass zur Sorge. Demnach gibt es "punktuelle Verbindungen" zwischen der salafistischen und der kriminellen Clanszene.
Nach Auffassung des Bundesinnenministeriums ist für Clankriminalität kennzeichnend "ein hoher Abschottungsgrad durch die von ethnischer Zugehörigkeit geprägten Familienstrukturen, ein hohes Mobilisierungs- und Aggressivitätspotenzial sowie eine praktizierte Paralleljustiz, die den staatlichen Strafverfolgungsanspruch negiert und den Rechtsstaat in Frage stellt".
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa