Versuchter Totschlag Urteil gegen Alemannia-Hooligan Kevin P. gefallen

Das Landgericht Aachen hat Kevin P., Hooligan von Alemannia Aachen, wegen versuchten Totschlags schuldig gesprochen.
Er hatte Verbindungen bis zur Führungsebene von Alemannia Aachen, nun muss Kevin P. hinter Gitter. Das Landgericht Aachen verurteilte den 38-Jährigen am Donnerstag (13. März) unter anderem wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren mit dem Vorbehalt der Sicherheitsverwahrung. Neben dem versuchten Totschlag wurden P. mehrere Fälle von Körperverletzung vorgeworfen.
Der Anhänger und Hooligan von Alemannia Aachen hatte die Taten im Laufe des Prozesses eingeräumt und sich bei den Opfern entschuldigt. Außerdem hatte es Videoaufnahmen von den Taten gegeben, die auch den Alemannia-Aufsichtsratsvorsitzenden Marcel Moberz in Bedrängnis gebracht hatten. Moberz soll eines der Videos weitergeleitet haben, gegen ihn ermittelt die Polizei ebenfalls. Von seinem Posten ist er zwischenzeitlich zurückgetreten.
Aachen: Kevin P. verurteilt – Prozess setzt Alemannia-Boss unter Druck
Kevin P. soll im Rotlichtviertel in zahlreichen Fällen auf Menschen eingeprügelt haben, um seine eigene Stärke und Macht zu demonstrieren. Die Art der Misshandlungen, etwa die Anzahl der Schläge oder Tritte, soll dabei genauestens dokumentiert worden sein. Im Zentrum der Anklage steht ein Vorfall, in dem P. einen Mann zunächst zu Boden gestoßen und ihm dann 13-Mal auf den Kopf geschlagen haben.
Der Hooligan habe einer Prostituierten helfen wollen, hieß es in der Anklage weiter. Im Anschluss an die Tat sei er "die Antoniusstraße entlanggeschlendert, als wäre nichts geschehen." P. hatte den Opfern seiner Taten im Laufe der Verhandlung Schmerzensgeld angeboten. Das Geld soll von einem unbekannten Sponsor stammen, der P. helfen wolle. Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Vorgehen kritisiert.
Kevin P.: Richter fällt mildes Urteil – mit einem Haken
Der Zusatz "Vorbehalt der Sicherheitsverwahrung" ermöglicht es der Justiz, nach Ende der Freiheitsstrafe zu prüfen, ob und inwiefern sich Kevin P. reumütig zeigt und ob er eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann P. nach dem Verbüßen seiner Strafe das Gefängnis verlassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld noch eine Freiheitsstrafe von mindestens 14 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung gefordert. Der Vorsitzende Richter Markus Vogt blieb allerdings in seinem Urteil bei einer deutlich milderen Strafe. Er schloss sich mit seinem Urteil dem Plädoyer der Verteidigung an.
- Eigene Recherchen