Prozess gegen Kevin P. 14 Jahre Haft für Alemannia Aachen-Hooligan gefordert
Im Aachener Prozess gegen Hooligan Kevin P. fordert die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung. Seine Verteidiger halten das für überzogen.
Am vorletzten Verhandlungstag vor dem Aachener Landgericht wurden die Plädoyers im Prozess gegen den Alemannia-Hooligan Kevin P. gehalten. Wie die "Aachener Zeitung" berichtet, fordert die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Der muss sich aktuell wegen mehrerer Fälle von Körperverletzung und versuchten Totschlags verantworten. Die Verteidigung hält laut "Aachener Zeitung" hingegen sieben Jahre Haft für angemessen, davon zwei Jahre in einer Therapieeinrichtung.
Die Staatsanwältin beschrieb demnach die Taten als verstörende Gewaltexzesse. Bei zwei der angeklagten Gewalttaten sehe sie den Tatbestand des versuchten Totschlags als erfüllt an. Besonders kritisch betrachte sie die Videos der Taten, die der Angeklagte angefertigt hatte.
Aachener Hooligan Kevin P.: Staatsanwältin fordert 14 Jahre Haft
Die Verteidiger warfen der Staatsanwaltschaft einseitige Bewertungen vor. Sie verwiesen auf einen exzessiven Kokainkonsum, der mitverantwortlich für die Gewaltausbrüche gewesen sei, berichtet die "Aachener Zeitung". Zudem führten sie an, dass es in zehn Jahren als Türsteher in der Pontstraße keinen dokumentierten Vorfall von Gewalt durch Kevin P. gegeben habe.
Im Rahmen des Prozesses bot der Angeklagte mehreren Opfern Geld als Entschädigung an, heißt es in dem Bericht. Das Geld soll von einem unbekannten Sponsor als Darlehen zur Verfügung gestellt worden sein, was von der Staatsanwaltschaft kritisch gesehen wurde. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.
- aachener-zeitung.de (kostenpflichtig): Jetzt bleibt nur die Frage: Wie lange muss Kevin P. hinter Gitter?
- Eigene Berichterstattung
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