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Aachen: Palästina-Protestcamp an der RWTH vorerst beendet


"Camp for Gaza"
Palästina-Protestcamp an der RWTH vorerst beendet

Von t-online
03.01.2025Lesedauer: 2 Min.
Das "Camp for Gaza" an der RWTH schließt bis auf Weiteres.Vergrößern des Bildes
Das "Camp for Gaza" an der RWTH schließt bis auf Weiteres. (Quelle: Michael Klarmann )
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Die "Students for Palestine" schließen ihr Protestcamp an der RWTH fürs Erste. Das teilt die Gruppe auf ihrem Instagram-Kanal mit. Der konkrete Grund bleibt unklar.

Nach mehreren Monaten schließen die "Students for Palestine" das Protestcamp "Camp for Gaza" vor dem RWTH-Hauptgebäude bis auf Weiteres. In einem Video auf ihrem Instagram-Kanal bedankte sich die Gruppe am Donnerstag (2. Januar) für die Unterstützung. Das Camp schließe nach 232 Tagen Protest – "vorerst", wie eine Sprecherin betont. "Vielleicht ist dies nur eine Pause", sagte sie weiter. "Sollte das Leid und der Genozid in Gaza andauern, werden wir zurückkehren."

Man habe "demonstriert, Unterschriften gesammelt, Gespräche geführt, Gerichtsprozesse gewonnen" und sich im Studierenparlament "für Rückhalt eingesetzt", so die Sprecherin. Man sei jedoch auf "massiven Widerstand" gestoßen, das Studierendenparlament habe ihnen "jegliche Unterstützung" entzogen, erklärte ein Sprecher außerdem. Einen konkreten Grund für die plötzliche Beendigung des Camps gab die Gruppe allerdings nicht an.

Gericht verhinderte angeordnete Räumung des Camps

Mit dem Camp hatte die Gruppe gegen die Angriffe des israelischen Militärs im Gazastreifen protestiert und dahingehend die Umbrella-Kooperation der RWTH mit der Technion Universität in Haifa, die eng mit dem israelischen Militär zusammenarbeiten würde, kritisiert. Die RWTH forderte die Räumung des Camps, das Verwaltungsgericht Aachen ordnete diese im September 2024 an. Dagegen klagten die "Students for Palestine" erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, das Protestcamp durfte somit bleiben.

Als Grund gab das Gericht an, dass es sich bei dem Protestcamp um eine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung handele. Die genutzten Flächen vor dem Hauptgebäude der RWTH seien ein öffentlicher Kommunikationsraum und könnten auch ohne Zustimmung der Hochschule für die Versammlung genutzt werden. Zudem erklärte das Gericht eine zeitliche Begrenzung der Protestaktion für unzulässig.

Verwendete Quellen
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