Er erlangte internationale Berühmtheit "Mönch von Lützerath" vor Gericht – so lautet das Urteil
Ein Gericht fällt am Mittwoch das Urteil gegen den französischen Klimaaktivisten Loic Schneider. Der 29-Jährige muss eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe zahlen, weil er 2023 bei Protesten in Lützerath Polizisten angegriffen hatte.
Urteil vom Amtsgericht Erkelenz am Mittwoch (5. Februar): Der 29-jährige französische Klimaaktivist Loic Schneider, besser bekannt als der "Mönch von Lützerath", muss 140 Tagessätze à 30 Euro – insgesamt 4.200 Euro – wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zahlen, in einem Fall in Einheit mit Körperverletzung. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach, wo der Prozess aufgrund des großen Medienandrangs stattfand, auf Anfrage von t-online mit. Zuvor hatte die Mönchengladbacher Lokalzeitung "NRZ" berichtet.
Vor zwei Jahren hatte er weltweit Schlagzeilen ausgelöst. Der Aktivist hatte gemeinsam mit vielen anderen gegen die Räumung von Lützerath, rund 50 Kilometer von Aachen entfernt, protestiert. Der Ort sollte wegen des Braunkohletagebaus abgebaggert werden. Auf Videos ist zu sehen, wie der Mann, vermummt und mit einer Mönchskutte verkleidet, einen Polizisten, der im Schlamm feststeckt, zu Boden schubst. Vor Gericht sagte dieser aus, dass er keine Verletzungen davon getragen habe.
"Mönch von Lützerath" gestand zuvor seine Tat
Einen weiteren Polizisten hatte der "Mönch von Lützerath" von hinten gegen das linke Bein getreten. Vor Gericht sagte dieser aus, dass er dadurch gestürzt sei und sich einen blauen Fleck an der Schulter zugezogen habe. Den Einsatz habe er jedoch nicht abbrechen müssen.
Der 29-jährige Angeklagte, der als Altenpfleger arbeitet und 900 Euro netto verdient, hatte am ersten Verhandlungstag am 22. Januar bereits alle Vorwürfe in einer 35-minütigen "Einlassung" eingeräumt. Der Franzose beschrieb darin die Ereignisse während der Proteste aus seiner Sicht. Seine Verteidigerin plädierte im Prozess auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Haft gefordert.
Dem beschuldigten Klimaaktivisten waren die Ermittler unter anderem auf die Spur gekommen, weil er sich in einem Interview mit dem Magazin "stern" als der "Mönch von Lützerath" bezeichnet hatte. Reue für seine Tat hatte der inzwischen 29-Jährige in den Interviews nicht gezeigt. Stattdessen sagte er: "Irgendwie hat es Spaß gemacht, ja." Zudem habe er sich gefreut, dass "so viele Leute" darüber lachen konnten.
- Anfrage beim Landgericht Mönchengladbach
- Eigene Artikel
- nrz.de: "Mönch von Lützerath": Prozess beendet – so lautet das Urteil"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa