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Aachen: Palästina-Protestcamp an der RWTH darf geräumt werden


Gericht hat entschieden
Protestcamp an der RWTH darf geräumt werden

Von t-online, abr

18.10.2024 - 13:05 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 0755958580Vergrößern des BildesEin pro-palästinensisches Protestcamp (Archivbild): Seit dem 15. Mai protestieren die "Students for Palestine" in einem Camp an der RWTH. Das Aachener Verwaltungsgericht hat nun die Räumung beschlossen. (Quelle: IMAGO/BODE)

Das Protestcamp "Camp for Gaza" am RWTH-Hauptgebäude darf geräumt werden. Das hat das Aachener Verwaltungsgericht nun entschieden. Die Polizei hatte schon Ende September die Räumung angeordnet.

Das Protestcamp "Camp for Gaza" am Hauptgebäude der RWTH darf geräumt werden. Das hat das Aachener Verwaltungsgericht jetzt im Eilverfahren entschieden. Die Polizei hatte schon am 23. September den Rückbau des Camps bis zum 30. September angeordnet. Eine Klage der Studierenden, der "Students for Palestine", hatte dies aber vorerst verhindert, berichtet die "Aachener Zeitung". Seit dem 15. Mai protestiert die Gruppe gegen das Vorgehen des israelischen Militärs im Gazastreifen.

Das Verwaltungsgericht begründet die Entscheidung in einer Pressemitteilung damit, dass man zum einen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit mit der Duldung des Camps respektiert habe, jedoch auch die Interessen der Universität mitsamt ihrer Mitarbeiter und Studierenden schützen müsse. Diesen seien durch das seit fünf Monaten andauernde Protestcamp "in ihrer Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt", so das Verwaltungsgericht.

Camp würde andere Studierende belasten

Dazu käme, dass man einen Ort für "gesellschaftliche Debatten" schaffen wolle. Die vom Camp genutzte Grünfläche könne momentan aufgrund der darauf stehenden 35 bis 40 Zelte und Pavillons "diesen Zweck nicht erfüllen", so das Verwaltungsgericht. Es müssten auch andere Veranstaltungen umgeplant werden. Zudem könne die Grünfläche durch das Camp zurzeit und bei einer Fortführung nicht als Aufenthaltsort für andere Studierende dienen.

Weiter heißt es in der Mitteilung, dass das Camp andere Studierende belasten würde, da die "Zeltstadt" vor dem RWTH-Hauptgebäude an die Zustände in Gaza erinnern würden. Von den Veranstaltern sei außerdem kein überzeugendes Konzept vorgestellt worden, dass eine Fortführung des Camps begründen würde.

Forderungen der Gruppe seien für RWTH nicht zu erfüllen

Die Forderungen der "Students for Palestine" an die RWTH könnten außerdem aufgrund der politischen Neutralität der Universität nicht erfüllt werden, womit das Camp bis zum zeitlich offenen Ende des Krieges in Nahost bestehen würde, schreibt das Verwaltungsgericht. Konkret fordert die Gruppe die Beendigung der Umbrella-Kooperation der RWTH mit der Technion Universität in Haifa, die eng mit dem israelischen Militär zusammen arbeiten würde. Das geht aus einem Antrag des Studierendenparlaments der RWTH hervor.

Die Gruppe hat nun zwei Wochen Zeit, um beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Eine Sprecherin der Polizei Aachen teilte auf Anfrage mit, dass bis dahin keine Räumung durchgeführt wird.

Verwendete Quellen
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