Gericht hat entschieden Protestcamp "Camp for Gaza" darf bleiben
Das seit Monaten bestehende "Camp for Gaza" vor der RWTH Aachen darf bleiben. Das entscheidet jetzt das Oberverwaltungsgericht in Münster – und hebt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen auf.
Wende im Fall des Protestcamps vor dem Hauptgebäude der RWTH: Das "Camp for Gaza" darf nicht geräumt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hob damit eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen auf, das eine angeordnete Räumung zum 30. September 2024 für rechtmäßig erklärt hatte. Gegen diese Entscheidung hatten die Betreiber erfolgreich Berufung eingelegt.
Nach Auffassung des OVG handelt es sich bei dem Protestcamp um eine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung. Die genutzten Flächen seien ein öffentlicher Kommunikationsraum und könnten auch ohne Zustimmung der Hochschule für die Versammlung genutzt werden. Zudem erklärte das Gericht eine zeitliche Begrenzung der Protestaktion für unzulässig.
Das "Camp for Gaza" besteht seit Mitte 2024 und umfasst laut früheren Angaben etwa 35 bis 40 Zelte und Pavillons. Es befindet sich auf den Rasenflächen direkt vor dem Hauptgebäude der Hochschule. Die RWTH Aachen hatte zuvor eine Räumung des Camps gefordert.
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- Nachrichtenagentur dpa