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Fall Sigi Maurer: Österreicherin wird obszön beleidigt – und verurteilt


Fall Sigi Maurer
Österreicherin wird obszön beleidigt – und verurteilt

Von t-online, sth

Aktualisiert am 09.10.2018Lesedauer: 2 Min.
Die österreichische Ex-Politikerin Sigi Maurer: Sie veröffentlichte an sie adressierte obszöne Nachrichten und musste dafür vor Gericht.Vergrößern des Bildes
Die österreichische Ex-Politikerin Sigi Maurer: Sie veröffentlichte an sie adressierte obszöne Nachrichten und musste dafür vor Gericht. (Quelle: imago-images-bilder)

Ein Ladenbesitzer soll der österreichischen Ex-Politikerin Sigi Maurer obszöne Nachrichten geschrieben haben. Sie veröffentlichte die Nachrichten im Internet. Nun wird Maurer selbst verurteilt.

Die ehemalige Grünen-Politikerin Sigi Maurer ist von einem österreichischen Gericht wegen übler Nachrede verurteilt worden. Sie hatte im Mai einem Ladenbesitzer vorgeworfen, ihr belästigende Nachrichten geschrieben zu haben. Die Nachrichten und seinen Namen hatte sie im Internet veröffentlicht. Damit wollte sie sich laut eigenen Angaben gegen die sexuelle Belästigung wehren, gegen die sie rechtlich nicht vorgehen könne.

Maurer kündigt Berufung an

Der Mann gab dann vor Gericht an, dass die Nachrichten nicht von ihm verfasst wurden. Auch andere Personen hätten Zugang zu seinem Konto gehabt. In den Nachrichten stand unter anderem: "Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."

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Er sei zwar überzeugt, dass der Kläger lüge, sagte der Richter laut der Tageszeitung "Standard". Doch Maurer habe das nicht ausreichend beweisen können. Darum begründete der Richter laut Berichten das Urteil wie folgt: "Sie sind in diesem Punkt Täter und nicht Opfer" und "Was ihnen angetan wurde, und dass das nicht strafbar ist, steht auf einem anderem Blatt".

Nach dem Urteilsspruch schrieb die ehemalige Politikerin auf Twitter: "Ich wehre mich gegen extrem sexistische, erniedrigende Nachrichten und werde dafür verklagt. Der Richter befindet, Herr L. lügt und er glaubt alles was ich sage. Trotzdem werde ich verurteilt. Nun gut, dann gehen wir eben in Berufung. Bis nach Straßburg, wenn es sein muss."

Das Urteil sieht für Maurer eine Geldstrafe von 3.000 Euro vor. Außerdem müsse sie dem Bierladenbesitzer 4.000 Euro Entschädigung zahlen und ihm die Kosten des Verfahrens erstatten.

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