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Doppelmord in Espelkamp: Angeklagter Ercan K. zu lebenslanger Haft verurteilt


Lebenslange Haft
Doppelmörder in Espelkamp verurteilt

Von afp
Aktualisiert am 30.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Bielefeld: Ercan K. stand wegen zweifachen Mordes vor Gericht.Vergrößern des Bildes
Landgericht Bielefeld: Ercan K. stand wegen zweifachen Mordes vor Gericht. (Quelle: Lino Mirgeler/dpa)
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Er hatte auf seine getrennt lebende Ehefrau und deren Bruder geschossen. Nun ist Ercan K. in Nordrhein-Westfalen wegen Doppelmordes verurteilt worden.

Wegen eines Doppelmordes im nordrhein-westfälischem Espelkamp ist ein 53-Jähriger vom Landgericht Bielefeld zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Ercan K. habe nach Feststellungen des Gerichts aus Verzweiflung über die geplante Scheidung von seiner getrennt lebenden Ehefrau die 51-Jährige und ihren 48-jährigen Bruder erschossen, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Verurteilt wurde er demnach wegen zweifachen Mordes aus niederen Beweggründen beziehungsweise aus Heimtücke im Fall seines Schwagers.

Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausschließt. Der zur Tatzeit 52-Jährige hatte am 16. Juni vergangenen Jahres mit einem Nachschlüssel die Wohnung seiner getrennt lebenden Ehefrau in Espelkamp betreten, um ihr und ihrem Bruder aufzulauern.

Täter in Untersuchungshaft

Bei deren Rückkehr schoss er zuerst auf den Bruder. Als seine Frau flüchtete, schoss er auch auf sie. Insgesamt gab er nach Auffassung der Kammer fünf Schüsse auf den Schwager und drei auf seine Ehefrau ab. Die 51-Jährige starb trotz Wiederbelebungsversuchen.

K. konnte nach den Taten zunächst fliehen, wurde jedoch einen Tag später gefasst. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst davon aus, dass es dem Angeklagten um überzogene Geldforderungen seiner Ehefrau nach der Scheidung ging. Deshalb kam auch eine Verurteilung aus Habgier in Betracht.

Im Verfahren räumte der Angeklagte die Taten zwar ein, gab aber an, diese nicht geplant zu haben. Da er seinen beiden Opfern in der Wohnung aufgelauert hatte, hielt das Gericht diese Begründung jedoch nicht für glaubhaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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