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Deutschland: Kapituliert der Rechtsstaat vor den Banden? | Meinung


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Rechtsstaat am Ende?
Die Überlastung der Justiz ist wie ein Freibrief für die Täter

MeinungEin Gastbeitrag von Ralph Knispel

28.02.2021Lesedauer: 7 Min.
Polizisten in Köln: Oberstaatsanwalt Ralph Knispel warnt vor eklatanten Mängeln in der Strafverfolgung.Vergrößern des Bildes
Polizisten in Köln: Oberstaatsanwalt Ralph Knispel warnt vor eklatanten Mängeln in der Strafverfolgung. (Quelle: C. Hardt/Future Image)

Kriminelle können in Deutschland davon ausgehen, wahrscheinlich nicht belangt zu werden. Polizei und Justiz kämpfen mit fundamentalen Problemen. Es ist ein Offenbarungseid.

Jeden Sonntagabend verfolgt ein Millionenpublikum vom Fernsehsessel aus gebannt die neueste Folge der Krimireihe "Tatort". (...) Nach anderthalb Stunden Fernsehzeit kann sich das geneigte Publikum entspannt zurücklehnen, beruhigt zu Bett gehen. Der Fall ist aufgeklärt, der oder die Täter gefasst, die Akte der Staatsanwaltschaft und dem Gericht übergeben. Läuft alles nach Plan, wird der Verbrecher rasch vor Gericht gestellt und bald schon seine gerechte Strafe hinter Gittern verbüßen.

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Schön ist die sonntägliche Illusion

Klappe zu, nächsten Sonntag mehr: ein neues Team, ein neuer Fall, ähnliche Rahmenbedingungen. Und sollte es bei den Ermittlungen doch einmal haken, so hat das mehr mit den persönlichen Abgründen der Kommissare zu tun als mit den Abgründen, vor denen Polizei, Strafverfolgungs- und Anklagebehörden im Kampf gegen das Verbrechen tagtäglich stehen. Schön ist sie, die Fernsehwelt, die sonntägliche Illusion der funktionierenden Staatsmacht.

Ralph Knispel, geboren 1960, ist Oberstaatsanwalt. Seit 1996 arbeitet er in der Abteilung Kapitalverbrechen, die im Kriminalgericht Berlin-Moabit untergebracht ist, Europas größtem Strafgericht. Seit Juni 2016 ist er dort erneut als Leiter tätig. Zwischen 2011 und 2016 war er Dezernent und Leiter der Abteilung für Gewalt-, Staatsschutz- und Friedensstörungsdelikte. Sein Buch "Rechtsstaat am Ende - Ein Oberstaatsanwalt schlägt Alarm" erscheint am 1. März 2021 bei Ullstein im Econ Verlag. Darin berichtet er von eklatanten Fehlentwicklungen bei der Strafverfolgung und plädiert für konkrete Gegenmaßnahmen. Dieser Text ist ein Auszug daraus.

In Wirklichkeit kann ein Täter mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, für seine Tat gar nicht, und wenn doch, dann nicht immer dem gesunden Rechtsempfinden entsprechend zur Rechenschaft gezogen zu werden. In Berlin beispielsweise wurden im Jahr 2019 insgesamt 513.426 Straftaten registriert; das entspricht 14.086 Straftaten pro 100.000 Einwohnern und ist damit bundesweiter Spitzenwert. Das Dunkelfeld liegt weit höher, weil längst nicht jede Straftat zur Anzeige gebracht wird. Das gilt ganz besonders für Deliktfelder wie Taschen- oder Fahrraddiebstahl: In der Hauptstadt wird alle 17 Minuten ein Fahrrad gestohlen.

Aber auch in anderen Großstädten scheint Fahrraddiebstahl zu einer Art Naturgesetz geworden zu sein. Die Täter – organisierte Banden, Gelegenheitsdiebe, Kleinkriminelle oder Drogensüchtige auf der Suche nach dem schnellen Euro – können sich auf eines verlassen: dass die Aufklärungsquote so niedrig ist wie bei kaum einem anderen Delikt. In Berlin lag sie bei mageren 3,9 Prozent. Deliktübergreifend lag die Aufklärungsquote insgesamt bei 44,7 Prozent. Während in Berlin statistisch gesehen kaum jemand davon ausgehen kann, nicht Opfer einer Straftat zu werden, können mehr als 55 Prozent der Täter damit rechnen, für ihre Tat nicht belangt zu werden.

Kapituliert der Rechtsstaat vor den Banden?

Nehmen wir das Beispiel Wohnungseinbrüche, ein Delikt, das bei den Betroffenen oft noch Jahre nachwirkt. Das Gefühl, in den eigenen vier Wänden Opfer einer Straftat geworden zu sein, ist traumatisch. Um nicht bei einer abstrakt anmutenden Beschreibung zu bleiben, will ich sie gern mit wahren Erfahrungen Betroffener konkretisieren. So hat eine mir bekannte Frau, bei der eingebrochen wurde, während sie schlief, sich lange Zeit nicht mehr getraut, nachts zur Toilette zu gehen. Über viele Monate behalf sie sich mit einem Nachttopf. (...)

Die Fallzahlen bei Wohnungseinbrüchen haben sich in den vergangenen Jahren zwischenzeitlich vervielfacht, man hat den Eindruck, als habe der Rechtsstaat vor den oft bandenmäßig organisierten Tätern längst kapituliert: Nur bei 15 Prozent der Einbrüche kann überhaupt ein Täter ermittelt werden, und in nur 2,6 Prozent der Fälle kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Ein Einbrecher kann also zu 97,4 Prozent davon ausgehen, unbestraft auf freiem Fuß zu bleiben!

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Allein anhand dieses Beispiels lassen sich die fundamentalen Probleme des Polizei- und Justizapparats und damit des Rechtsstaats insgesamt skizzieren: Beide Bereiche wurden über Jahrzehnte systematisch kaputtgespart. Es fehlt an Personal und moderner Ausstattung, die Auswertung von Spuren – etwa von DNA – nimmt Monate, teils Jahre in Anspruch, was Tätern einen enormen Zeitvorsprung verschafft. Gerade Einbrecherbanden, die gezielt aus anderen Ländern kommen, um hier ihre Diebeszüge durchzuführen, sind da längst über alle Berge.

Schon Ermittlungen dauern Jahre

Selbst wenn Spuren sichergestellt und zeitnah ausgewertet werden konnten, ziehen sich Gesuche um Rechtshilfe im Ausland oft endlos hin, versanden nicht selten in den Mühlen der verschiedenen Behörden. Die Betroffenen, die einen Einbruch angezeigt haben, bekommen irgendwann lapidar mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Bei der Bevölkerung entsteht so der Eindruck, als gebe es eine Quasilegalisierung bestimmter Taten, einen Freibrief für die Täter.

Dass dem so ist, liegt auch an den nächsten Instanzen, die nach der Ermittlungsarbeit der Polizei mit Strafsachen befasst sind: den Staatsanwaltschaften als Anklagebehörden und den Gerichten als urteilenden Instanzen.

Allein wegen des Flaschenhalses Polizei ziehen sich viele Strafsachen enorm in die Länge, Ermittlungen dauern Jahre – gerade im Bereich der Organisierten, der Wirtschafts- und Clankriminalität – und umfassen nicht selten mehrere Dutzend Aktenordner mit Tausenden von Seiten. Die Strafsachen landen in einem Justizapparat, der seit Jahren am Limit agiert.

Chronische Überlastung in der Justiz

Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen sprach schon vor Jahren von einer "strukturellen Hinrichtung" der Justiz durch eklatanten Personalmangel, schlechte Arbeitsbedingungen und miserable technische Ausstattung. Der enorme Druck führe nicht nur zu einer chronischen Überlastung der in der Justiz Beschäftigten, sondern begünstige Fehler und nehme Rechtsuchende quasi zu Geiseln, indem ihre Anliegen nicht oder nur mit teils jahrelanger Verspätung bearbeitet würden.

Am Berliner Sozialgericht etwa stapeln sich 40.000 unbearbeitete Fälle; das Gericht müsste ein Jahr schließen, um allein diesen Berg abzuarbeiten. Aber täglich gehen fast 2.000 neue Schriftstücke bei der Poststelle ein. Ein Richter am Amtsgericht Güstrow musste sich vor Gericht wegen Rechtsbeugung verantworten, weil er 816 Verfahren wegen Verkehrsverstößen so lange liegen ließ, bis sie verjährten. Mehrfach hatte er bei seinen Vorgesetzten um Unterstützung ersucht, auch das Justizministerium war informiert – geschehen war nichts.

Die deutschen Staatsanwaltschaften schlossen 2018 fast fünf Millionen Verfahren ab – ein Plus von 81.000 Fällen im Vergleich zum Vorjahr. 2019 blieb die Anzahl der von den deutschen Staatsanwaltschaften erledigten Verfahren nach der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (destatis) vom 21. August 2020 fast identisch; dass es insgesamt 523 weniger waren, darf dabei getrost vernachlässigt werden. Anders hingegen verhielt es sich bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Denn hier war ein Zuwachs von fast 14 Prozent zu verzeichnen.

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Der Offenbarungseid

Allerdings endeten im Jahre 2019 fast 57 Prozent der Verfahren nicht mit einer Anklage, sondern mit deren Einstellung. Und das, obwohl bei 28 Prozent der Verfahren Beschuldigte ermittelt werden konnten: Gegen sie wurden die Verfahren wegen geringer Schuld entweder ohne (24,6 Prozent) oder gegen eine Auflage (3,4 Prozent) eingestellt.

Es kann gute Gründe geben, ein Verfahren mit oder ohne Auflagen einzustellen, etwa bei Geringfügigkeit des Vergehens (§ 153 und § 153 a StPO). Klassische Beispiele wären das zum ersten Mal gestohlene Päckchen Kaugummi, Angeln ohne Angelschein – allerdings darf nicht mehr als ein Fisch angebissen haben –, ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz oder eine Beleidigung wie "Sie Idiot", wenn jemand Sie in der U-Bahn angerempelt hat. Ein Verfahren einzustellen, weil es nicht genügend Staatsanwältinnen oder -anwälte gibt, die eine Sache zur Anklage bringen, ist kein guter Grund. Sondern ein Offenbarungseid.

Grundsätzlich besteht ein öffentliches, also ein staatliches Interesse an der Verfolgung und Bestrafung von Straftaten. Gleichwohl muss das Vorgehen des Staates "verhältnismäßig" sein, der Aufwand muss also im Bezug zur Schwere der Tat stehen. So will man nicht nur der gegebenenfalls geringen Schuld der Beschuldigten entsprechen, sondern auch verhindern, dass der Justizapparat mit Bagatelldelikten lahmgelegt wird. Inzwischen bleiben bundesweit aber ganz andere Strafsachen liegen, binden langwierige Prozesse Kapazitäten.

Verzögerungen führen zu "Strafrabatten"

Seit 2010 hat die Dauer eines Verfahrens um 20 Prozent zugenommen, auch die Komplexität ist kontinuierlich gestiegen, die juristische Aufarbeitung einzelner Straftaten damit deutlich zeitintensiver geworden – bei gleichbleibender personeller Ausstattung. Mit dem Ergebnis, dass Prozesse verschleppt werden, Täter auf "Strafrabatte" wegen langer Verfahrensdauer hoffen können (im Schnitt liegt der Straferlass wegen "rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen" bei vier Monaten) oder aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, weil gegen sie nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist Anklage erhoben, die Hauptverhandlung begonnen oder sie verurteilt werden konnten.

Das sind keineswegs nur Einzelfälle: Allein die deutschen Oberlandesgerichte (in Berlin das Kammergericht) haben 2015 und 2016 insgesamt 85 teils schwerster Verbrechen dringend Verdächtige wegen einer solchen Fristüberschreitung wieder auf freien Fuß setzen müssen. Wer annimmt, dabei handle es sich nur um ein vorübergehendes Phänomen, irrt. Denn diese beklagenswerten Verhältnisse haben in den Folgejahren ihre Fortsetzung gefunden. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes (DRB) kam es in Deutschland in den Jahren 2017 zu mindestens 51, 2018 zu 65 und 2019 gar zu 69 derartigen Fällen.

Beschuldigte, die nicht angeklagt werden, Strafprozesse, die nicht stattfinden können, weil wegen hoffnungsloser Überlastung der Gerichte über Monate kein Hauptverhandlungstermin anberaumt werden kann, dringend verdächtige Großdealer, Mörder und Vergewaltiger, die wegen einer Fristverletzung aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen – das ist Justizalltag in Deutschland.

Chronik des Versagens des Rechtsstaats

Polizeiliche Ermittler, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu Einsatzorten oder Gerichtsterminen fahren müssen, weil gerade kein Dienstfahrzeug zur Verfügung steht, die mit veralteter Computertechnik gegen international agierende und technisch hochgerüstete Kriminelle vorgehen sollen, die monatelang auf Ergebnisse der Kriminaltechnik warten müssen und personell so unterbesetzt sind, dass die Überwachung der Corona-Maßnahmen zu offenen Flanken etwa bei der Bekämpfung von Drogendelikten führt – das ist Polizeialltag in Deutschland.

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Zusammengenommen ist das nicht weniger als eine angekündigte Chronik des Versagens des Rechtsstaats, der seinen Aufgaben zur Wahrung der inneren Sicherheit im Land längst nicht mehr nachzukommen vermag. Dass die Verantwortlichen über diese wachsenden Zweifel wahlweise beschwichtigend hinweggehen oder sie achselzuckend fast schon als Fakt akzeptieren, spricht Bände. Es hilft nichts, darauf zu verweisen, dass die Justiz bei allen Problemen insgesamt doch noch "recht ordentlich" funktioniere.

Meine persönlichen Erfahrungen sind andere. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass unser Rechtsstaat in Teilen nicht mehr funktionsfähig ist. Und in den Bereichen, in denen er das noch ist, ist dies dem großen Einsatz derjenigen geschuldet, die gegen diese enorme Schieflage ankämpfen. Jeden Tag, an vorderster Front bei der Polizei, den Staatsanwaltschaften und an den Gerichten, die Grenzen der körperlichen und seelischen Belastbarkeit dauerhaft überschreitend.

(...) Es ist mir ein wichtiges Anliegen, diese Defizite – und sie sind zahlreich – klar zu benennen. Denn nur, wenn wir erkennen, wo die Missstände liegen, werden wir in der Lage sein, sie auch zu beheben. Und nur, wenn wir diese Missstände entschlossen angehen, wird der Rechtsstaat, der für ein funktionierendes Gemeinwesen so existenziell ist, den fortschreitenden Kontrollverlust beenden und das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen können.

Die im Gastbeitrag geäußerten Ansichten geben die Meinung des Autors wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der t-online-Redaktion.

Verwendete Quellen
  • Das Buch "Rechtsstaat am Ende - Ein Oberstaatsanwalt schlägt Alarm" von Ralph Knispel erscheint am 1. März 2021 bei Ullstein im Econ Verlag, ISBN: 978-3-550-20088-5
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