Einblick in Urteil Kinderporno-Affäre: Metzelder legte offenbar Geständnis ab
Mit einer Pressemitteilung informierte ein Düsseldorfer Gericht über die Anklage von Metzelder. Dagegen klagte der Ex-Fußballer – und verlor. In der Urteilsbegründung ist sogar von einem Geständnis die Rede.
Das Düsseldorfer Amtsgericht durfte mit Nennung des Namens und der Tatvorwürfe über die Anklage gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder berichten. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren am Montag entschieden.
Aus den Gerichtsunterlagen geht zudem hervor, dass der ehemalige Fußballnationalspieler offenbar bereits ein Geständnis abgelegt hatte: So heißt es in der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts wörtlich: "Zwar hat der Antragsteller ausweislich der Anklageschrift ein Geständnis als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren abgelegt. Er hat aber nicht vorgetragen, dieses Geständnis im weiteren Verlauf des Strafverfahrens nicht aufrechterhalten zu wollen."
Am 4. September hatte das Amtsgericht Düsseldorf die Angklageerhebung gegen Metzelder in einer Pressemitteilung öffentlich gemacht. Dagegen ging Metzelder vor: Seine Anwälte hatten behauptetet, dadurch werde das Persönlichkeitsrecht ihres Mandanten verletzt.
Gericht darf auch künftig über Fall berichten
Doch die Verwaltungsrichter befanden: Das öffentliche Interesse habe in diesem Fall Vorrang. Der Text enthalte weder unsachliche Formulierungen noch eine unzulässige Vorverurteilung. Das Gericht darf auch künftig darüber berichten, ob die Anklage zugelassen wird.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. Für Metzelder gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.
- Nachrichtenagentur dpa
- Beschluss Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 14.09