Lkw-Fahrer erschlug 28-jährige Tramperin Lebenslange Haft für den Mörder von Sophia L.
Es war ein brutaler Mord an Sophia L. Die 28-Jährige wurde im Streit niedergeschlagen und getötet, der Täter versuchte anschließend, ihre Leiche zu verbrennen. Nun ist der Angeklagte wegen Mordes verurteilt worden.
Wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung an der Tramperin Sophia L. hat das Landgericht Bayreuth einen Lastwagenfahrer zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sprach den 42-Jährigen am Mittwoch schuldig, die Studentin im vergangenen Jahr umgebracht zu haben.
Sophia L. hatte vor gut einem Jahr von Leipzig in Richtung Nürnberg trampen wollen. Von dort wollte sie nach Aussage ihres Bruders Andreas L. per S-Bahn zu ihrer Familie nach Amberg in der Oberpfalz fahren. Dort kam die 28-Jährige aber nie an. Die eigentliche Tat soll sich in Oberfranken ereignet haben.
In einem Straßengraben in Spanien entdeckt
Sophias Leiche wurde später in einem Straßengraben in Spanien entdeckt. Der Anklage zufolge hat der marokkanische Fernfahrer die Tramperin ermordet, um eine sexuelle Straftat zu verdecken. Hinweise auf ein solches Delikt hatten Rechtsmediziner aber nicht gefunden, sodass selbst die Oberstaatsanwältin in ihrem Plädoyer davon abrückte.
Sie forderte daher eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte habe Sophia noch am Abend der Abfahrt mit einem Radmutternschlüssel schwer verletzt. Um die Verletzungen zu vertuschen, habe er sie nach einer zehnminütigen Pause erschlagen. Das "Sterben der Sophia auf Raten" spreche für eine besondere Schwere der Schuld, hatte der Anwalt der Eltern plädiert.
Die Studentin sei schon nach den ersten Schlägen tot gewesen, widersprach der Verteidiger des geständigen Fernfahrers. Er plädierte daher für eine mehrjährige Haftstrafe wegen Totschlags.
Rechtspopulisten instrumentalisieren Fall
Die Familie hatte wiederholt die Arbeit der deutschen Ermittler kritisiert. Sie hätten Sophia lange als Vermisstenfall eingestuft, obwohl von Anfang an der Verdacht auf ein Gewaltverbrechen vorgelegen habe. Auch habe die Kommunikation zwischen den Bundesländern Bayern und Sachsen nicht funktioniert, sagte Andreas L..
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Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, Rechtspopulisten versuchten, Sophias Tod zu instrumentalisieren. Unter anderem hatten Teilnehmer einer AfD-Demo in Chemnitz, eines sogenannten "Schweigemarschs", im vergangenen Jahr das Foto der Studentin im Großformat durch die Innenstadt getragen. Die Familie L. betonte vor diesem Hintergrund immer wieder, dass es in dem Verfahren nicht um Gewalt von Flüchtlingen gehe, sondern um Gewalt gegen Frauen.
- Nachrichtenagenturen dpa und afp