Chemnitz-Prozess Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft für Angeklagten
Der Prozess um den Messerangriff in Chemnitz nähert sich seinem Ende. Nun hat der Staatsanwalt sein Schlussplädoyer gehalten. Für ihn ist klar, dass es sich bei der Tat um Totschlag handelte.
Im Prozess um die tödliche Messerattacke vor einem Jahr in Chemnitz hat die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft gefordert. In seinem Plädoyer vor dem Landgericht hielt Staatsanwalt Stephan Butzkies am Montag den Vorwurf des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für erwiesen. Die Höchststrafe bei Totschlag beträgt 15 Jahre. Ein Urteil über den angeklagten Syrer wird für kommenden Donnerstag erwartet. Zuvor halten noch drei Nebenklagevertreter sowie die Verteidigung ihre Schlussvorträge.
Der Angeklagte Alaa S. soll gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker am 26. August vorigen Jahres einen 35-Jährigen erstochen haben. Zudem wurde ihm vorgeworfen, einen weiteren Mann mit einem Messerstich verletzt zu haben. Nach der Tat war es in der Stadt zu Übergriffen auf Migranten und zu Demonstrationen gekommen.
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Aus Sicherheitsgründen findet der Prozess des Landgerichts Chemnitz in einem Gebäude des Oberlandesgerichts in Dresden statt.
- Nachrichtenagentur dpa