t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaKriminalität

Sylt-Skandal: Ermittlungen fast komplett eingestellt


"Ausländer raus"-Gesänge
Ermittlungen zu Sylt-Skandal teils eingestellt – keine Volksverhetzung

Von dpa, t-online, lea

28.04.2025 - 11:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Pony Bar auf Sylt (Symbolbild): Hier haben mehrere Besucher rassistische Parolen gesungen.Vergrößern des Bildes
Pony Bar auf Sylt (Symbolbild): Hier haben mehrere Besucher rassistische Parolen gesungen. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)
News folgen

Nach dem Skandal um rechtsextreme Gesänge auf Sylt hat die Staatsanwaltschaft drei Verfahren eingestellt. Nur ein Beteiligter muss mit einer Strafe rechnen.

Knapp ein Jahr nach dem Skandal um rechtsextreme Gesänge zu dem Partyhit "L'amour toujours" in einer Bar auf der Nordseeinsel Sylt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungen gegen drei der vier Beteiligten eingestellt. Das teilte die Behörde am Montag mit.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft erfüllt das Absingen der Textzeile "Ausländer raus, Deutschland den Deutschen" den Straftatbestand der Volksverhetzung nicht. Demnach sei laut höchstrichterlicher Rechtsprechung ein zweifelsfreier Rückschluss darauf, dass aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten, nicht möglich.

Gegen einen vierten Beteiligten, der auf einem in sozialen Medien verbreiteten Video einen Hitlergruß zeigte und mit der anderen Hand ein "Hitlerbärtchen" andeutete, wurde dagegen ein Strafbefehl beantragt. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Verwarnung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und eine Auflage zur Zahlung von 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Wird der Strafbefehl akzeptiert, kommt es nicht zu einem Gerichtsprozess.

Vorfall auf Sylt sorgte bundesweit für Empörung

Der Vorfall hatte im Mai des vergangenen Jahres bundesweit für Empörung gesorgt und eine Debatte über rechtsextreme Einstellungen ausgelöst. Weitere ähnliche Fälle wurden später bei Volksfesten gemeldet. Im Fokus standen zwei Männer und eine Frau, die als Studentin einer Hamburger Fachhochschule identifiziert wurde. Gegen sie wurde ein zweimonatiges Hausverbot verhängt, eine Exmatrikulation aber als unverhältnismäßig verworfen.

Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der das Video aufgenommen und verbreitet haben soll, stellte die Staatsanwaltschaft ein. Den Angaben zufolge droht diesem bereits eine Strafe in einem anderen Verfahren, die schwerer wiegt als eine zusätzliche Bestrafung wegen des Verbreitens des Videos.

Verwendete Quellen
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom