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Rheinland-Pfalz: Affäre mit Häftling – JVA-Beamtin aus Dienst entfernt


"Schweres Dienstvergehen"
Äffare mit Häftling – JVA-Beamtin aus Dienst entfernt

Von dpa
Aktualisiert am 24.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Justizvollzugsanstalt Diez: Auch nach der Verlegung des Häftlings versuchte die Beamtin, die Beziehung aufrecht zu erhalten.Vergrößern des Bildes
Justizvollzugsanstalt Diez: Auch nach der Verlegung des Häftlings versuchte die Beamtin, die Beziehung aufrecht zu erhalten. (Quelle: Thomas Frey/imago-images-bilder)
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Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Gefängniswärterin aus dem Dienst entfernt. Die Frau hatte einem Gefangenen Nacktfotos von sich geschickt – und damit das Gefängnis in Gefahr gebracht, heißt es im Urteil.

Sie überließ Nacktfotos von sich selbst einem Gefangenen: Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Gefängnisbeamtin wegen Verstoßes gegen das Distanzgebot aus dem Dienst entfernt. Laut Gericht hatte die Beamtin mehrere Monate lang eine Liebesbeziehung mit dem Häftling.

Unter Verschleierung ihrer Identität habe die Justizvollzugsbeamtin dem Gefangenen Briefe geschrieben – mit der "Offenbarung sexueller Vorlieben und Fantasien sowie einer avisierten gemeinsamen Zukunft". Zudem habe die Frau im Alter von "über 50" ein Armband und ein T-Shirt des Mannes unerlaubt nach Hause genommen.

Affäre flog bei Kontrolle auf

Vor der Gefängnisleitung hielt sie die Affäre laut Gericht geheim. Diese flog bei einer Kontrolle der Häftlings-Post auf. Das Land Rheinland-Pfalz erhob Disziplinarklage. Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier gab ihr statt.

Die Beamtin habe "ein schweres Dienstvergehen begangen und sich insgesamt als untragbar für den öffentlichen Dienst erwiesen". Sie habe "aus eigensinnigen Motiven verantwortungslos eine Gefährdungslage für den Strafvollzug geschaffen und dabei alle Kollegen schwer hintergangen", urteilte das Gericht. Mit der Überlassung von Nacktfotos sowie von Aufnahmen ihrer Wohnstätte und ihres Grundstücks habe sich die Beamtin erpressbar gemacht.


Selbst nachdem der Häftling in das Gefängnis in Diez im Rhein-Lahn-Kreis verlegt und das Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei, habe sie über Dritte versucht, die Beziehung aufrechtzuerhalten. Zum Alter des Häftlings machte das Gericht keine Angaben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz wäre möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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