Wegen Tierquälerei verurteilt Tierärztin hielt 44 Hunde, 18 Katzen und drei Kängurus

Vor dem Landgericht Landau ist das Urteil in einem Prozess wegen Tierquälerei gefällt: Eine Tierärztin wurde schuldig gesprochen. Sie hatte etliche Tiere eingesperrt.
Eine ehemalige Tierärztin aus Rheinland-Pfalz ist wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Betrugs zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die Frau darf zudem in den kommenden vier Jahren keine Tiere betreuen oder halten, wie das Landgericht Landau entschied.
Die Tierärztin war bereits im Oktober 2018 vom dortigen Amtsgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihr wurde zudem ein dreijähriges Berufsverbot auferlegt. Gegen diese Entscheidung ging sie in Berufung.
"Massiv mit Schmutz und Fäkalien verdreckt"
Bei einer Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume der Ärztin waren im April 2017 insgesamt 44 Hunde, 18 Katzen und drei Kängurus gefunden worden. Die Räume waren den Ermittlern zufolge "massiv mit Schmutz und Fäkalien verdreckt". Die Hunde, Katzen und Kängurus wurden seinerzeit in Tierheimen untergebracht.
Das Landgericht hielt die Verurteilung wegen Tierquälerei an Hunden und Katzen sowie wegen Betrugs aufrecht. Jedoch sprach die Kammer die Frau vom Vorwurf frei, Kängurus in ihrer Tierarztpraxis gehalten zu haben. Es sei nicht festgestellt worden, dass den Kängurus über einen längeren Zeitraum oder wiederholt erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt wurden, befand das Gericht.
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Strafmildernd seien mehrere Umstände gewesen. Zum einen sei die Tierärztin nicht vorbestraft gewesen, zum anderen sei eine Persönlichkeitsstörung die Ursache für ihr Verhalten gewesen. Sie habe ihre berufliche Existenz verloren, weil sie ihre Zulassung als Tierärztin verloren habe.
- Nachrichtenagentur AFP