Bis zu 15 Jahre Haft möglich Mann tötet Rentner wegen Handy-Schaden
Das Handy eines 30-Jährigen fiel zu Boden, weil er mit einem Rentner zusammengestoßen war. Der junge Mann verprügelte daraufhin den Senior, der kurz darauf seinen Verletzungen erlag. Jetzt beginnt der Prozess gegen den Täter.
Ein zu Boden gefallenes Handy soll zu einer brutalen Attacke gegen einen 68-jährigen Mannheimer geführt haben, an deren Folgen er starb. Der Handybesitzer muss sich von Montag, dem 1. April, an vor dem Landgericht Mannheim wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.
Der 1989 geborene mutmaßliche Täter war laut Anklage Anfang Juni 2015 mit dem Rentner vor einem Mannheimer Hotel zusammengestoßen, wobei sein Handy auf den Boden fiel. Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung sei der Angeklagte auf den Mann zugelaufen und habe diesem unvermittelt mit der rechten Faust einen heftigen Schlag in die linke Gesichtshälfte versetzt.
Dadurch stürzte dieser nach weiterer Darstellung der Staatsanwaltschaft zu Boden und schlug dabei mit dem Kopf auf dem Gehweg auf. Der mutmaßliche Täter, damals im Raum Frankfurt wohnhaft, flüchtete.
Fall schaffte es bis in die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst"
Durch den Aufprall ist laut Anklage der linke Augapfel des Geschädigten verletzt worden. Zudem erlitt er Brüche im Gesicht. Aufgrund des Sturzes sei es zu einer Hirnblutung gekommen, infolge derer der Mann zwei Tage nach dem Angriff ins Koma fiel. Er sei schließlich Mitte August 2015 an einer Lungenentzündung gestorben, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.
Die lange Zeit zwischen Tat und Prozessauftakt erklärt sich zunächst aus der erfolglosen Fahndung nach dem Täter, die im Juni 2016 eingestellt worden war. Im August desselben Jahres wurden 2.000 Euro Belohnung für Hinweise auf den Unbekannten ausgesetzt. Im Oktober 2016 wurde der Fall in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" vorgestellt.
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Zwei Tage später stellte sich der mutmaßliche Täter. Im Oktober 2017 wurde Anklage erhoben. Der Strafrahmen für Körperverletzung mit Todesfolge beträgt 3 bis 15 Jahre Freiheitsentzug.
- Nachrichtenagentur dpa