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JVA Kleve: Zu Unrecht Inhaftierter legte tödliches Feuer selbst


Syrer starb in Haft
Gutachten: Inhaftierter legte tödliches Feuer selbst

Von dpa
Aktualisiert am 05.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein Gang in der Klever Justizvollzugsanstalt: Der 26-Jährige saß zwei Monate in Haft, bevor es zu dem Unglück kam. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Ein Gang in der Klever Justizvollzugsanstalt: Der 26-Jährige saß zwei Monate in Haft, bevor es zu dem Unglück kam. (Archivbild) (Quelle: Markus van Offern/dpa)
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Ende September verbrannte ein 26-Jähriger in seiner Gefängniszelle in Kleve. Besonders tragisch: Der Mann saß wegen einer Verwechslung in Haft. Möglicherweise legte er das Feuer selbst.

Der wegen einer Verwechslung inhaftierte und nach einem Zellenbrand in Kleve gestorbene Syrer hat das Feuer einem externen Gutachten zufolge selbst gelegt. Das geht aus einem nun veröffentlichten Bericht des Düsseldorfer Justizministeriums hervor.

Demnach gehen die Ermittler von einer vorsätzlichen Brandstiftung "vermutlich mit suizidaler Absicht" aus. Das Motiv bleibe rätselhaft, sagte Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Der über 60 Seiten starke Bericht soll am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags erörtert werden.

Der Beamte half dem Mann nicht

Unklar ist, ob frühere Hilfe in der Justizvollzugsanstalt Kleve möglich gewesen wäre. Laut Bericht hatte der Syrer mindestens 15 Minuten lang in dem Feuer ausgeharrt, bevor er über eine Gegensprechanlage versuchte, auf sich aufmerksam zu machen. Der Bedienstete am anderen Ende der Leitung habe ihm mitgeteilt, "dass er derzeit noch ein Telefonat zu führen habe und sich später melden würde".

Danach habe der Gefangene "sich nicht weiter bemerkbar gemacht". Nun sollen weitere Vernehmungen ergeben, ob der Mann überhaupt angehört oder "weggedrückt" wurde.

Der Mann saß auf Grund einer Verwechslung in Haft

Der Syrer war am 29. September – zwei Wochen nach dem Feuer in seiner Gefängniszelle – in einer Klinik gestorben. Er hatte bei dem Brand schwerste Verbrennungen erlitten. Wegen einer Verwechslung mit einem namensgleichen Dieb saß er mehr als zwei Monate zu Unrecht im Gefängnis.


Tatsächlich warfen ihm aber mehrere Frauen sexuelle Belästigung und Nachstellungen vor – möglicherweise ein Grund, warum er sich nicht gegen die Haft gewehrt und auch keinen Anwalt verlangt habe, sagte Justizminister Biesenbach.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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