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Fall Susanna – Ali B.: Irak wirft Bundesregierung Rechtsverstoß vor


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Rückführung von Ali B.
Irak wirft Bundesregierung Rechtsverstoß vor


Aktualisiert am 14.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Ali B. nach seiner Ankunft in Deutschland am Sonntag: Der Irak und Deutschland haben kein Auslieferungsabkommen.Vergrößern des Bildes
Ali B. nach seiner Ankunft in Deutschland am Sonntag: Der Irak und Deutschland haben kein Auslieferungsabkommen. (Quelle: Hasan Bratic/dpa)
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Bundespolizei-Chef Dieter Romann flog persönlich in den Irak, um Ali B. zurück nach Deutschland zu bringen. Nun wachsen Zweifel und Kritik an der Aktion – auch im Ausland.

Die irakische Regierung hat im Fall Susanna die Übergabe des Tatverdächtigen Ali B. an Deutschland als Rechtsverstoß kritisiert. Es gebe zwischen beiden Ländern kein Abkommen über eine Auslieferung von gesuchten Personen, teilte das Außenministerium in Bagdad mit. Den Verstoß hätten sowohl die kurdische Regionalregierung als auch Deutschland begangen. Nur das Justizministerium der irakischen Zentralregierung in Bagdad habe die Befugnis für einen Austausch von Gesuchten.

Der irakische Flüchtling Ali B. wird verdächtigt, die 14-jährige Susanna in Wiesbaden vergewaltigt und getötet zu haben. Er war nach der Tat in die kurdischen Autonomiegebiete im Nordirak geflohen und dort festgenommen worden. Kurdische Sicherheitskräfte übergaben ihn am Samstag in der Regionalhauptstadt Erbil deutschen Polizeibeamten, die ihn zurück nach Deutschland geleiteten. Der Chef der Bundespolizei, Dieter Romann, war persönlich in den Nordirak geflogen, um den Verdächtigen abzuholen.

Der Karlsruher Strafverteidiger Daniel Sprafke hat deswegen inzwischen Anzeige gegen Romann und weitere Polizisten erstattet – wegen Freiheitsberaubung, wie der "Spiegel" berichtet. Es bestehe der Verdacht, dass Romann "die Fahndung persönlich und ohne Ermittlungsauftrag veranlasst habe", zitiert das Magazin aus der Anzeige.

Die Argumentation des Anwalts> Ein internationaler Haftbefehl oder ein Auslieferungsersuchen hätten nicht vorgelegen – wie könne die Aktion also rechtmäßig sein? Die freiheitsentziehenden Maßnahmen hätten somit keine legale Grundlage gehabt, schreibt der "Spiegel". Der Anzeigeerstatter ziehe deswegen unter anderem eine Parallele zum Fall Khaled al-Masri, der 2003 widerrechtlich von der CIA entführt wurde.

Seehofer muss sich korrigieren

Bereits kurz nach der Aktion gab es Verwirrung, wer nun wann davon gewusst habe. Während das Nachrichtenmagazin "Focus" sich auf Informationen aus Regierungskreisen berief, Bundesinnenminister Horst Seehofer und sein Staatssekretär hätten die Aktion gebilligt, hatte das eine Sprecherin des Innenministeriums im Gespräch mit dem "Spiegel" zunächst ausdrücklich verneint. Die Bundespolizei hat wiederum dieser Darstellung des Innenministeriums widersprochen.

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Am Dienstag dann die 180-Grad-Wende im Innenministerium: Wieder gegenüber dem "Spiegel" räumt eine Sprecherin ein, dass der nun angezeigte Bundespolizeipräsident "Minister Seehofer am Samstagnachmittag aus Arbil angerufen und über die bevorstehende Überstellung informiert" habe. Seehofer habe sich "durch ihn die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestätigen lassen".

Fehlte eine rechtliche Grundlage?

Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg bestätigte dem "Spiegel" am Dienstag den Eingang der Anzeige gegen Romann. Nun müsse noch die Zuständigkeit der Statsanwaltschaften geklärt werden.

Informationen des "Focus" zufolge waren die deutschen Ermittler erheblich unter Zeitdruck: Die Behörden im autonomen Nordirak sollen gedroht haben, Ali B. freizulassen oder in die nächste Maschine nach Deutschland zu setzen. Beides hätten Bundespolizei und Innenministerium auf jeden Fall vermeiden wollen.

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