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Fall Susanna (†14): Ali B. im Irak festgenommen


In Wiesbaden getötete Susanna
Tatverdächtiger Ali B. im Irak festgenommen

Von afp, dpa, rtr
Aktualisiert am 08.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Ali B.: Der Verdächtige wurde im Irak festgenommen – bald soll er vor Gericht stehen.Vergrößern des Bildes
Ali B.: Der Verdächtige wurde im Irak festgenommen – bald soll er vor Gericht stehen. (Quelle: Polizei Wiesbaden/dpa-bilder)

Der Tatverdächtige im Fall der vergewaltigten und getöteten 14-jährigen Susanna ist im Irak gefasst worden. Ali B. hatte sich mit seiner Familie dorthin abgesetzt.

Der im Mordfall Susanna gesuchte 20 Jahre alte Verdächtige ist gefasst. Der mit seiner Familie aus Deutschland geflohene Ali B. sei in der Nacht zum Freitag von kurdischen Sicherheitsbehörden im Nordirak auf Bitten der Bundespolizei festgenommen worden, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei der Innenministerkonferenz in Quedlinburg.

Seehofer sprach von einem "Fahndungserfolg der Bundespolizei". Er lobte auch die erfolgreiche Zusammenarbeit der kurdischen Behörden mit der Bundespolizei. "Ich danke den beteiligten kurdischen Sicherheitskräften, dass diese die Verhaftung möglich gemacht haben. Dieser Erfolg ist das Ergebnis der guten Zusammenarbeit zwischen den kurdischen Sicherheitsbehörden im Irak und der deutschen Bundespolizei."

Kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak

B. wird verdächtigt, die 14-jährige Susanna aus Mainz vergewaltigt und getötet zu haben. Die Jugendliche war vor zwei Wochen verschwunden – ihre Leiche war am Mittwoch in einem Erdloch bei Wiesbaden gefunden worden. Am Donnerstag gaben die Behörden in einer Pressekonferenz bekannt, dass es sich bei der Leiche um das vermisste Mädchen handelt. Ein weiterer 35 Jahre alter Tatverdächtiger war am Donnerstag wieder freigelassen worden.

Wann B. nun wieder nach Deutschland kommt, ist bislang unklar. Seehofer sagte auf der Pressekonferenz lediglich: "Das mit der Auslieferung läuft jetzt nach den internationalen Regeln." Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes hatte zuvor erklärt, dass es kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak gibt. Die dortigen Behörden sind daher nicht vertraglich zu einer Auslieferung verpflichtet. In Einzelfällen sei die Auslieferung eines Tatverdächtigen aus dem Irak nach Deutschland aber möglich.

Eine Sprecherin der in dem Fall verantwortlichen Wiesbadener Staatsanwaltschaft sagte: "Wir haben wenig Erfahrung, wie sich der Irak in so einer Lage verhält." Der Antrag auf Auslieferung müsse über die Generalstaatsanwaltschaft gestellt werden. Dass der Tatverdächtige sich als irakischer Bürger in seinem Heimatland für den Tod der 14-Jährigen verantwortet, sei rechtlich nicht möglich. "Im Irak droht ihm die Todesstrafe. Wir können daher keinen Strafverfolgungsantrag stellen."

Ausreise mit falschen Namen auf den Flugtickets

Der 20 Jahre alte B. war nach Aussagen der Staatsanwaltschaft vermutlich Anfang des Monats mit seiner gesamten Familie überhastet von Düsseldorf aus über die Türkei in den Nordirak geflohen. Bei der Kontrolle in Düsseldorf legten die acht Familienmitglieder laut Bundespolizei gültige Papiere vor, nämlich irakische Ersatzdokumente sowie deutsche Aufenthaltsgestattungen. Damals sei nach ihm auch noch nicht gefahndet worden.

Ein Abgleich der Daten auf Pässen und Flugtickets fand nicht statt. Die Bundespolizei erklärte dazu, dass dies derzeit rechtlich nicht möglich sei. Auf den Tickets nutzte die Familie andere Namen als auf ihren offiziellen Dokumenten. Das Bundesinnenministerium verwies darauf, dass die Bundespolizei die Reisedokumente prüfe – und die Fluggesellschaft das Flugticket.

Verwendete Quellen
  • dpa, AFP, Reuters
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