Tat offenbar religiös motiviert Nach der Amokfahrt in München: Neuer Haftbefehl

Zwei Tote und zahlreiche Verletzte forderte eine Amokfahrt in München. Die Bundesanwaltschaft passt nun die Vorwürfe an.
Rund zwei Monate nach dem tödlichen Anschlag auf eine Demonstration in München ist der Täter dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt worden. Der 24-jährige Afghane war am 13. Februar mit einem Auto in eine Gruppe von Demonstranten der Gewerkschaft Verdi gefahren. Dabei wurden mindestens 39 Menschen verletzt, ein zweijähriges Mädchen und seine 37 Jahre alte Mutter starben später im Krankenhaus an den Folgen ihrer Verletzungen. Mehr dazu lesen Sie hier.
In Karlsruhe eröffnete der Richter nun einen neuen Haftbefehl der Bundesanwaltschaft, teilte die Behörde mit. Dem Mann werden unter anderem zweifacher Mord sowie versuchter Mord und Körperverletzung in 54 Fällen vorgeworfen.
Ermittler vermuten islamistischen Hintergrund
Einen Tag nach dem Anschlag hatte die Bundesanwaltschaft "wegen der besonderen Bedeutung des Falls" die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen. Es bestehe der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert und als Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verstehen sei, erklärte die oberste deutsche Anklagebehörde. Diese Einordnung macht den Fall besonders brisant, da er geeignet sei, die innere Sicherheit Deutschlands zu beeinträchtigen.
Der Täter befand sich zunächst in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim und wurde später zur psychiatrischen Begutachtung in die JVA Straubing verlegt. Hier sollte geprüft werden, ob er schuldfähig ist.
Fahrer gilt als schuldfähig
Bereits unmittelbar nach der Tat gab es Spekulationen über eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes zum Zeitpunkt des Vorfalls. Die Generalstaatsanwaltschaft München sah jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit, auch nicht trotz vorhandener ärztlicher Atteste aus dem Jahr 2017 zu einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Dass die Bundesanwaltschaft den Mann für den Erlass eines neuen Haftbefehls nun per Hubschrauber nach Karlsruhe brachte, wird als Zeichen dafür gewertet, dass die Ermittler weiterhin von seiner Schuldfähigkeit ausgehen. Dies ist Voraussetzung für Untersuchungshaft. Wäre er schuldunfähig, müsste er wahrscheinlich in einer Psychiatrie untergebracht werden.
- presseportal.de: "GBA: Neuer Haftbefehl im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Anschlag auf eine Ver.di-Veranstaltung in München erwirkt" (Pressemitteilung Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), 14.04.2025)
- Nachrichtenagentur dpa
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