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München: Russe wegen Mordes an ukrainischen Soldaten verurteilt


Urteil wegen Mordes
"Sicherungen durchgebrannt": Russe tötet ukrainische Soldaten

Von t-online, dpa
07.03.2025Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250307-935-482783Vergrößern des Bildes
Ein Russe soll im Streit zwei Ukrainern erstochen haben: Nun ist das Urteil gefallen. (Quelle: Peter Kneffel/dpa)
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Ein Russe ersticht im Streit zwei im Krieg verletzte ukrainische Soldaten im oberbayerischen Murnau. Dafür soll er nun hinter Gitter.

Das Landgericht München II hat einen 58-jährigen Russen wegen Mordes an zwei ukrainischen Soldaten zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann hatte die beiden kriegsversehrten Männer am 27. April vergangenen Jahres nach einem Streit erstochen.

Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses eingeräumt, die beiden Ukrainer nach einem gemeinsamen Trinkgelage mit einem Messer getötet zu haben. Es sei bei dem Streit um den Kauf von Alkohol und eine Flasche Wodka gegangen, ließ er über seinen Anwalt mitteilen. Die beiden hätten ihn auch beleidigt. Er habe sie nicht töten wollen, ihm seien jedoch "die Sicherungen durchgebrannt".

In seinem Schlusswort nannte er den Alkohol einen "schwarzen Teufel" und sagte, es tue ihm sehr leid, was geschehen sei. Zudem erklärte er, zuletzt zunehmend in den Alkohol abgerutscht zu sein und davon wegkommen zu wollen.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt

Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann die Gefängnisstrafe – so sie rechtskräftig wird – voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Opfer, im Alter von 23 und 36 Jahren, waren wegen Kriegsverletzungen in der Unfallklinik Murnau operiert worden und körperlich eingeschränkt. Die drei Männer kannten sich lose und hatten mehrfach miteinander getrunken.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil im Wesentlichen dem Antrag von Oberstaatsanwalt Maximilian Laubmeier, der eine lebenslange Haft wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt hatte. Die Anklagebehörde ging davon aus, dass Hintergrund des Streits der russische Angriffskrieg in der Ukraine war.

Verteidigung plädiert auf Totschlag

Der Russe habe sich durch den Streit in seinem Nationalstolz verletzt und in seiner übersteigerten Feindseligkeit gegenüber ukrainischen Soldaten bestätigt gefühlt, argumentierte Laubmeier zum Prozessauftakt. Aus diesem Grund habe er sich entschlossen, ein Messer zu holen und die beiden zu töten.

Verteidiger Uwe Paschertz hatte für eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren wegen Totschlags plädiert. Er sprach sich auch dafür aus, seinem Mandanten eine Entzugstherapie zu ermöglichen. Zur Verteidigung seines Mandanten führte er an, dass dieser während seiner Untersuchungshaft für Ukrainer gedolmetscht habe – ein Beleg dafür, dass der Mann nicht grundsätzlich feindselig gewesen sei.

Der Angeklagte lebte seit Anfang der 1990er Jahre in Deutschland und arbeitete in diversen Jobs. Er hat ein langes Vorstrafenregister: Gewalttaten, Diebstahl und alkoholbedingte Verkehrsverstöße – insgesamt weit mehr als ein halbes Dutzend Taten. Fünf bis sieben Jahre verbrachte er bereits hinter Gittern. Als Deserteur bei der russischen Armee erhielt er eine Duldung in Deutschland.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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