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Düsseldorf: Unfall verursacht und Sterbenden fotografiert – Urteil bestätigt


Urteil bestätigt
Frau verursacht Unfall und fotografiert Sterbenden

Von t-online, dpa
09.12.2024Lesedauer: 2 Min.
Landgericht DüsseldorfVergrößern des Bildes
Landgericht Düsseldorf (Archivbild): Eine Autofahrerin musste erneut vor Gericht. (Quelle: Martin Gerten/dpa/dpa-bilder)
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Eine Frau verursacht einen Unfall. Sie fotografiert einen Sterbenden und fährt dann weiter. Nun wurde sie verurteilt.

Eine 42-jährige Autofahrerin aus Düsseldorf ist nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Motorradfahrer tödlich verletzt wurde, zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich muss sie eine Geldstrafe von 5.000 Euro zahlen. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz. "Das ist besser als jemanden eineinhalb Jahre ins Gefängnis zu stecken", sagte die Vorsitzende Richterin in Richtung Staatsanwältin, die eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung gefordert hatte.

Die Frau hatte im Jahr 2022 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, als bekannt wurde, dass sie den schwer verletzten Motorradfahrer nach dem Unfall fotografiert und das Bild an ihren Chef geschickt hatte. Die Frau gab an, dass sie das Foto als Beleg für ihre Verspätung zur Arbeit nutzen wollte, da sie in der Vergangenheit bereits mehrfach Ärger wegen Zuspätkommens gehabt habe.

Das Gericht sprach die Frau sowohl wegen fahrlässiger Tötung als auch wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten schuldig.

Illegales Wendemanöver soll zum Unfall geführt haben

Obwohl der Motorradfahrer zum Zeitpunkt des Unfalls deutlich schneller als erlaubt unterwegs war, sah das Gericht im illegalen Wendemanöver der Autofahrerin die Hauptursache des Unfalls: "Ohne sie wäre der Unfall nicht passiert." Der entgegenkommende 60-jährige Motorradfahrer geriet beim Bremsmanöver ins Schleudern und prallte gegen die Umzäunung eines Baumes.

Vom Vorwurf der Unfallflucht wurde die Angeklagte erneut freigesprochen. Die Situation sei unübersichtlich gewesen und die Aussage der Frau, sich nicht für den Unfall verantwortlich gefühlt zu haben, sei glaubwürdig. "Die Angeklagte war überzeugt, an der Stelle gefahrlos wenden zu können", so die Richterin abschließend.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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