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Baden-Württemberg: 58-Jähriger erschießt und zerstückelt Mann – Haft


Revision möglich
Mann erschossen und Leiche zerstückelt – mildes Urteil

Von t-online, dpa
18.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Der 58-jährige Tatverdächtige (l) soll einen 38-Jährigen nach einem Streit erschossen und dann seine Leiche zerstückelt haben.Vergrößern des Bildes
Der 58-jährige Tatverdächtige (l) soll einen 38-Jährigen nach einem Streit erschossen und dann seine Leiche zerstückelt haben. (Archivbild) (Quelle: Philipp von Ditfurth/dpa)
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Er habe sich vom Opfer bedroht gefühlt. Deswegen tötete ein 58-Jähriger einen 38-Jährigen. Danach zerstückelte er die Leiche und warf sie in einen Fluss.

Ein 58-jähriger Mann ist wegen Totschlags und unerlaubten Führens einer halb automatischen Waffe zu sechs Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Leiche des 38-jährigen Opfers wurde im Rhein zerstückelt gefunden. Das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen (Baden-Württemberg) ist laut einem Gerichtssprecher jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Tat ereignete sich in einer südbadischen Flüchtlingsunterkunft. Das Gericht stellte keinen Ausländerhass als niedrigen Beweggrund bei dem deutschen Täter fest. Deswegen wurde er nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags verurteilt.

Fall wäre ohne Geständnis wohl nicht aufgeklärt worden

Das vergleichsweise milde Urteil für einen Totschlag ist auf das Geständnis des Mannes zurückzuführen. Ein Sprecher erklärte, dass die Tat ohne das Geständnis wohl nicht hätte nachgewiesen werden können. Ermittler hatten keine DNA-Spuren des Täters am Tatort gefunden, hieß es weiter.

Eine sogenannte Verständigung hatte im Vorfeld festgelegt, dass das Strafmaß nicht über sieben Jahre Haft liegen sollte. Der Angeklagte hatte zuvor zugegeben, zweimal auf das 38 Jahre alte Opfer geschossen zu haben. Er habe sich von ihm bedroht gefühlt.

Laut Anklage brachte der Täter die Leiche Ende Dezember letzten Jahres in einen Wald und zerteilte sie Tage später in einem Schrebergarten mit einer Machete in sechs Teile. Diese wickelte er in Maschendraht und warf sie an unterschiedlichen Stellen in den Rhein. Taucher fanden schließlich im April bei Breisach nahe Freiburg die Überreste. Der Beschuldigte stellte sich Ende April der Polizei und gestand die Tat. Hätte er das nicht getan, hätte es das Verfahren vermutlich nie gegeben, sagte der Sprecher.

Im Prozess wurde die Schwester des Opfers aus Tunesien als Nebenklägerin zugelassen, die zur Urteilsverkündung nach Deutschland reiste. Ihre Anwältin erklärte, dass sie noch keine Gespräche über mögliche Rechtsmittel geführt habe.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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