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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Legen Faeser und Wissing die "Letzte Generation" lahm?
Eine Aktion der "Letzten Generation" schränkt erneut den Flugbetrieb in Deutschland ein. Eine Gesetzesänderung soll das künftig verhindern.
Fünf Klimaaktivisten der "Letzten Generation" haben am Mittwochmorgen den Flughafen Köln/Bonn blockiert, das bestätigte eine Sprecherin der Polizei in Köln. Der Flugverkehr wurde zeitweise eingestellt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Bereits im Mai hatte die Gruppe den Flughafen in München zu Beginn der Pfingstferien lahmgelegt und für erhebliche Behinderungen gesorgt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Nach der Aktion in München waren acht Aktivisten zwischenzeitlich festgenommen worden. Jedoch habe eine Ermittlungsrichterin damals keinen Grund für eine Untersuchungshaft gesehen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Faeser: "Solche kriminellen Aktionen schaden dem Klimaschutz"
Bundesinnenministerin Nancy Faeser reagierte nach der Klebeaktion auf dem Gelände des Flughafens in München auf der Plattform X: "Solche kriminellen Aktionen gefährden den Flugverkehr und schaden dem Klimaschutz, weil sie nur Unverständnis und Wut hervorrufen." Die SPD-Politikerin forderte, dass die Täter "konsequent verfolgt" werden müssen. Zudem würden die Schutzmaßnahmen am Flughafen überprüft werden.
In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung schließlich einen Entwurf der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes veröffentlicht. Er entstand in enger Abstimmung von Faeser mit Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing. Damit werde "ein neuer Straftatbestand eingeführt, um das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen unter anderem auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens" unter Strafe zu stellen – vorausgesetzt, durch die Tat wird die "Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt" heißt es darin.
Demzufolge drohen nach dem Gesetzentwurf bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe, wenn jemand sich oder anderen Zugang zum Rollfeld und den Start- und Landebahnen verschafft. Bislang gab es dafür lediglich ein Bußgeld.
Aktion ist Teil einer internationalen Protestkampagne
Ob die Gesetzesinitiative sich auf die Aktionen der "Letzten Generation" auswirken wird, antwortete ein Aktivist t-online: "Unsere Proteste sind erst einmal unabhängig von den Maßnahmen, die die Regierungen androhen. Wir laden sie zu konstruktiven Gesprächen ein, aber es steht ihnen natürlich frei, schärfere Maßnahmen zu ergreifen. Wir protestieren dort, weil es der richtige Ort ist."
Auch am heutigen Mittwoch wurde Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr und Hausfriedensbruchs aufgenommen, sagte die Polizeisprecherin weiter. Bei gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr droht laut Paragraf 315 Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Bei einfachem Hausfriedensbruch kann gemäß Paragraf 123 StGB die Tat mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden. Für schweren Hausfriedensbruch (Paragraf 124 StGB) infolge einer Zusammenrottung von Menschen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren zu erwarten.
Erwarteter Schaden in Millionenhöhe
Derzeit werde zudem geprüft, wie die Aktivisten überhaupt auf das Flughafengelände gelangt sind, heißt es von der Polizei. Dazu teilte die "Letzte Generation" ihrerseits mit, dass mehrere Aktivisten einen Zaun durchtrennt hatten und sich anschließend in der Nähe von Start- und Landebahnen auf dem Asphalt festklebten.
Über das Netzwerk X teilte die Gruppe mit, dass die heutige Aktion Teil einer internationalen Protestkampagne sei, die einen Ausstieg aus fossilen Energieträgern bis 2030 fordert. Der Protest solle gleichzeitig an Flughäfen in weltweit mehr als zehn Ländern stattfinden, hieß es. Am Ende kam es in sechs Ländern zu Protestaktionen.
Doch nicht nur im Mai in München und heute auf dem Köln-Bonner Flughafen hatten die Blockaden große Auswirkungen. Flugausfälle durch Klebeaktionen gab es auch schon in Hamburg, Berlin-Brandenburg und Düsseldorf.
Gewerkschaft der Polizei fordert zügige Umsetzung des Gesetzes
Der Journalist und Luftfahrtexperte Cord Schellenberg geht bei der heutigen Aktion von einem enormen finanziellen Verlust aus. "Ich schätze den Schaden auf Millionenhöhe", erklärte Schellenberg im Gespräch mit t-online. Betroffen seien – neben dem Flughafen, den verschiedenen Fluggesellschaften und nicht abgefertigten Frachtflugzeugen – vor allem auch die Urlauber. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inzwischen forderte auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die zügige Umsetzung des verschärften Luftsicherheitsgesetzes. Die Gefahr, die von den Blockaden für den Luftverkehr ausgehe, sei immens, sagte der Vorsitzende des GdP-Bereichs Bundespolizei, Andreas Roßkopf, der "Rheinischen Post".
- Pressekonferenz der "Letzten Generation" (24. Juli 2024)
- bmdv.bund.de: "Mehr Sicherheit an Flughäfen: Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bei unberechtigtem Eindringen auf Rollfelder oder Landebahnen"
- gesetze-im-internet.de: "Strafgesetzbuch (StGB) § 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr"
- gesetze-im-internet.de: "Strafgesetzbuch (StGB) § 123 Hausfriedensbruch"
- gesetze-im-internet.de: "Strafgesetzbuch (StGB) § 124 Schwerer Hausfriedensbruch"
- Mit Material der dpa