Weiteres Verfahren? Starkoch Schuhbeck drohen "böse Konsequenzen"
Muss Alfons Schuhbeck erneut vor Gericht? Dem Starkoch könnte ein weiteres Strafverfahren drohen. Mit für ihn erheblichen Konsequenzen.
Das Orlando-Haus in München gilt als Prachtbau. Das fünfstöckige Gebäude mit der opulenten Schaufassade und seinem an die Renaissance angelehnten Interieur steht unter Denkmalschutz. In seinem Inneren beherbergte es lange Zeit eines der prominentesten Lokale der Stadt: das Orlando. Dort empfing der Spitzengastronom Alfons Schuhbeck in seinem Restaurant "Orlando" die Münchner Prominenz zum Dinieren.
Lange ist es her. Inzwischen sitzt Schuhbeck hinter Gittern. Verurteilt zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung. Im Februar wurde der Starkoch in die Haftanstalt Rothenfeld bei Andechs verlegt, wo er laut eines Medienberichts in den Genuss von Freigängen kommen soll. Doch damit könnte es bald wieder vorbei sein.
Denn wie die "Süddeutsche Zeitung" nun berichtet, soll Schuhbeck sich nicht nur der Steuerhinterziehung, sondern auch der Insolvenzverschleppung und des Subventionsbetrugs schuldig gemacht haben.
Schuhbeck droht weitere Verurteilung
Die Zeitung beruft sich dabei auf den mit Schuhbecks Finanzen beschäftigten Insolvenzverwalter. Demnach soll das "Orlando" schon seit Jahren zahlungsunfähig gewesen sein. Allerdings soll Schuhbeck die Pleite seines Nobel-Restaurants verschleppt haben, unter anderem durch Betrug bei den Corona-Beihilfen.
Die "SZ" hält eine neuerliche Anklage der Staatsanwaltschaft in dem Fall für wahrscheinlich. Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft München I bereits Ermittlungen aufgenommen, wie t-online berichtete. Sollte sich der Verdacht der jahrelangen Insolvenzverschleppung erhärten, könnte es zu einem weiteren Prozess gegen den 75-jährigen Gastronomen und Kochbuchautor kommen. Von möglichen "bösen Konsequenzen", schreibt die "SZ". Im schlimmsten Fall droht Schuhbeck eine weitere Haftstrafe.
Ob es aber überhaupt so weit kommt, ist ungewiss. Für Schuhbeck wäre es ein herber Rückschlag auf seinem Weg in die Freiheit. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
- sueddeutsche.de: Schuhbeck-Firmen sollen schon jahrelang pleite gewesen sein
- br.de: Starkoch Schuhbeck in anderes Gefängnis verlegt
- welt.de: Gut gebaut