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Fulda: Mann nach tödlichen Schüssen zu zwölf Jahren Haft verurteilt


Verteidigung will in Revision gehen
Haftstrafe nach tödlichen Schüssen in Fulda

Von dpa
21.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Mann hält eine Pistole (Symbolfoto): In Duisburg sind am Morgen bewaffnete Unbekannte in ein Haus eingebrochen.Vergrößern des Bildes
Mann hält eine Pistole (Symbolfoto): In Fulda wurde ein Mann nach tödlichen Schüssen verurteilt. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)
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Mit einem Schuldspruch endet ein Indizienprozess am Landgericht Fulda. Die Verteidigung will in Revision gehen.

Das Landgericht Fulda hat am Donnerstag einen 38-Jährigen wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im April 2023 im Fuldaer Stadtbezirk Aschenberg nach einem Streit seinen Gegner erschossen hatte. Der Mann verblutete noch am Tatort auf einem Fußweg.

Zum Motiv sagte der Richter, der Angeklagte habe sich nach einer Auseinandersetzung mit seinem Bekannten erniedrigt und in seinem Stolz verletzt gefühlt. Er sei bei der Tat zwar angetrunken gewesen, habe aber nicht seine Steuerungsfähigkeit verloren.

Indizien von "so hoher Qualität und Dichte"

Es war ein reiner Indizienprozess: Es gab kein Geständnis, keine unmittelbaren Tatzeugen und auch die Tatwaffe konnte nicht sichergestellt werden. Allerdings seien die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen Indizien von "so hoher Qualität und Dichte", dass an der Täterschaft des in Lettland geborenen Angeklagten keine Zweifel bestünden, sagte der Richter.

In diesem Zusammenhang verwies er in der Urteilsbegründung auf das Geständnis des Angeklagten gegenüber seiner Ex-Freundin, auf Chat-Protokolle, Handydaten und Schmauchspuren an der Hand und der Kleidung des Mannes. Ob noch andere Personen dabei gewesen seien, als die tödlichen Schüsse in der Nacht auf den 12. April 2023 fielen, habe nicht geklärt werden können. Es gebe aber keinen Zweifel, dass der Angeklagte Alleintäter sei, sagte der Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Revision einlegen zu wollen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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