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Boxberg | Schüsse auf Polizisten: Reichsbürger angeklagt


Mehrfacher versuchter Mord
Schüsse auf Polizisten: Reichsbürger angeklagt

Von afp
18.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand: Der Angeklagte soll auf zwei Polizisten geschossen haben.Vergrößern des Bildes
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand: Der Angeklagte soll auf zwei Polizisten geschossen haben. (Quelle: Arne Dedert/dpa)

Ein mutmaßlicher Reichsbürger soll zwei Polizisten angeschossen haben. Neben mehreren Waffen hatte er auch mehr als 5.000 Schuss Munition griffbereit.

Neun Monate nach einer Razzia im baden-württembergischen Boxberg hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger erhoben, der bei dem Einsatz auf Polizisten geschossen haben soll. Ingo K. werde unter anderem des mehrfachen versuchten Mords und der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt, teilte die Behörde in Karlsruhe am Mittwoch mit. Als die Beamten im April wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz das Grundstück betreten hatten, wurde auf sie geschossen.

K. soll von seiner Wohnung aus durch die heruntergelassenen Rollläden mit einem Schnellfeuergewehr auf die Spezialkräfte gefeuert haben. Einer der Polizisten wurde in beide Beine getroffen, ein anderer auf der Suche nach Deckung leicht am Ellenbogen verletzt. K. habe während des Schießens mehrmals die Position gewechselt, um die Polizisten zu treffen, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Mehr als 5.000 Schuss Munition

Erst nach zwei Stunden habe er seine Wohnung verlassen, weil er keine Möglichkeit mehr gesehen habe, die Durchsuchung abzuwenden. In dem Gebäude waren mehrere Schusswaffen, darunter drei vollautomatische Gewehre und zwei Maschinenpistolen, sowie mehr als 5.000 Schuss Munition griffbereit deponiert. K. hatte keine Berechtigung zum Besitz der Waffen.

Seit dem 21. April sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Er vertrete die Ideologie der sogenannten Reichsbürger, leugne die Existenz der Bundesrepublik und erkenne hoheitliche Befugnisse ihrer Repräsentanten nicht an, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Oberlandesgericht Stuttgart.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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